Samstag18. Oktober 2025

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Sponsored ContentWie können Sie Ihre Steuererklärung optimieren?

Sponsored Content / Wie können Sie Ihre Steuererklärung optimieren?

Die meisten Bürger Luxemburgs und Grenzgänger müssen jedes Jahr in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben. Foyer erklärt Ihnen, wie Sie die optimieren können, und liefert Ihnen nützliche Tipps, die Sie befolgen sollten.

Wie funktioniert die luxemburgische Steuer?

In Luxemburg werden die Steuerzahler in verschiedene Kategorien eingeteilt: Klasse 1 (Ledige), Klasse 1A (Ledige mit Kindern, Witwer/Witwe) oder Klasse 2 (verheiratete Paare). Diese Kategorie wird auf Ihrer Steuerkarte angegeben, die von der Steuerbehörde ausgestellt wird.

Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz in Luxemburg haben, müssen Sie Ihre Einkünfte erklären. Es ist jedoch möglich, den Betrag Ihrer Steuern (die Steuerbemessungsgrundlage) zu senken, indem bestimmte Kosten, Belastungen und Ausgaben abgezogen werden.

Welche Kosten kann man abziehen?

In Ihrer Erklärung können Sie außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abziehen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten:

Die außergewöhnlichen Belastungen

Die außergewöhnlichen Belastungen sind außerordentliche Aufwendungen, die Sie nicht vermeiden können. Die Abzüge in Bezug auf diese Kosten hängen von Ihrem Einkommen und der Zusammensetzung Ihres Haushalts ab.

  • Nicht gedeckte Krankheitskosten im Zusammenhang mit einem Gebrechen, einer Invalidität oder einem schweren Unfall.
  • Kosten für die Erziehung, den Unterhalt oder die berufliche Ausbildung unterhaltsberechtigter Kinder (Ermäßigung maximal 4.020 € pro Kind).
  • Kosten für Hilfe und Pflege aufgrund Ihrer Abhängigkeit oder derjenigen eines Familienmitglieds.
  • Betreuungskosten für den Besuch einer Kinderkrippe, einer Kindertagesstätte, eines Horts usw. durch Ihr Kind.
  • Kosten für Hauspersonal (z. B. Beschäftigung einer Putzfrau).

Die Sonderausgaben

Die Sonderausgaben betreffen Ihren Privatbereich. Auch hier ist der Betrag, den Sie abziehen können, begrenzt und hängt von der Zusammensetzung Ihres Haushalts ab.

– Versicherungsprämien und Versicherungsbeiträge (Leben, Tod, Invalidität, Haftpflicht, Restsaldo und Zusatzkrankenversicherung) mit einem maximalen Abzug von 672 € pro Person und Jahr;

– Beiträge im Rahmen eines von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossenen Zusatzrentensystems (maximal 1.200 €/Jahr);

– Altersvorsorge mit einer abzugsfähigen Jahresprämie von 3.200 €/Jahr zur Bildung eines Alterskapitals;

– Unterhaltszahlungen an einen ehemaligen Ehepartner (Höchstbetrag von 24.000 €/Jahr);

– Bausparvertrag, der bei einer in Luxemburg zugelassenen Kasse abgeschlossen wurde (Obergrenze von 1.344 € pro Person und Jahr für 18- bis 40-Jährige und 672 € für über 40-Jährige);

– Sollzinsen auf Darlehen (Privatkredite, Konsumkredite, Immobilienkredite). Für Immobiliendarlehenszinsen beträgt der abzugsfähige Betrag 3.000 € in den ersten 6 Jahren, 2.250 € in den folgenden 5 und 1.500 € danach. Die Mietkosten (Wartung und Reparatur) können ebenfalls abgezogen werden;

– Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Vereinigungen (von 120 € bis 1 Million €/Jahr, ohne 20 % Ihres Einkommens zu überschreiten);

Reisekosten: Diese werden zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsplatz berechnet (höchstens 2.574 €/Jahr);

Jetzt, wo Sie die abzugsfähigen Kosten und Ausgaben kennen, können Sie Ihre nächste Steuererklärung in aller Ruhe vorbereiten!

Als Begleitung stellt Ihnen Foyer steuerlich abzugsfähige Produkte zur Verfügung, die Sie sich gleich ansehen sollten.

Steuerliche Optimierung – Foyer