Donnerstag23. Oktober 2025

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DeutschlandGrenzkontrollen: 1.000 Zurückweisungen an den Westgrenzen

Deutschland / Grenzkontrollen: 1.000 Zurückweisungen an den Westgrenzen
Grenzkontrollen an der A64 bei Trier: Die Ausbeute an der Westgrenze ist denkbar gering Foto: Editpress/Tobias Senzig

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Vor mehr als einem Monat wurden die Grenzkontrollen ausgeweitet. Seitdem werden die Übergänge zu Deutschlands Westnachbarn kontrolliert. Dabei wurden auch Schleuser gefasst, wie neue Zahlen zeigen.

Seit dem 16. September gibt es auch an Deutschlands Westgrenzen Kontrollen. Bis zum 20. Oktober wurden dabei rund 1.700 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Tageblatt hervor. Demnach wurden in diesem Zeitraum 1.000 Menschen zurückgewiesen und rund 30 Schleuser gefunden.

Für sechs Monate sollen die stichprobenartigen Kontrollen an den Übergängen nach Frankreich, Luxemburg, Belgien und Dänemark und zu den Niederlanden bestehen. Nach dem Attentat von Solingen Ende August, bei dem drei Menschen getötet und acht weitere verletzt wurden, ordnete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die landesweiten Grenzkontrollen an. Sie sagte, damit solle nicht nur irreguläre Migration begrenzt werden, Gründe seien auch der Schutz der inneren Sicherheit vor den aktuellen Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus und vor grenzüberschreitender Kriminalität.

Andere Zahlen an den Ostgrenzen

An den deutschen Grenzen nach Polen, Tschechien und zur Schweiz gibt es schon seit Mitte Oktober 2023 Grenzkontrollen. Auch hier wird die Begrenzung irregulärer Migration als Begründung angegeben. An der Grenze zu Österreich wird schon seit 2015 kontrolliert. An diesen vier Grenzen gab es seit Mitte Oktober vergangenen Jahres bis zum 20. Oktober 2024 rund 57.000 unerlaubte Einreisen, wie das Innenministerium mitteilt. 33.000 Personen wurden demnach zurückgewiesen und rund 1.400 Schleuser festgestellt.

Dass Personen zwar unerlaubt einreisen, aber nicht zurückgewiesen werden, kann unter anderem daran liegen, dass sie einen Asylantrag stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss dann nach der Dublin-Verordnung der EU zunächst feststellen, welches Land für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Das ist nach der Dublin-Verordnung das Land, in dem die Person als Erstes eingereist ist.

Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen, und auch zu der Wirkung der Grenzkontrollen, wird die Bundespolizei voraussichtlich am Freitag, 1. November, vorstellen.