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Strafvollzug17-Jähriger in Schrassig in Haft – in Dreiborn ist nicht genug Platz

Strafvollzug / 17-Jähriger in Schrassig in Haft – in Dreiborn ist nicht genug Platz
Schrassig ist eigentlich nicht für die Unterbringung jugendlicher Straftäter gedacht Foto: Editpress/Alain Rischard

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Wieder wandert ein Jugendlicher nach Schrassig. Der Grund: In der Sicherheitsabteilung in Dreiborn mangelt es an Platz für die Straftäter. Für die Praxis steht Luxemburg international in der Kritik.

Das Jugendgericht in Diekirch hat am Donnerstag einen 17-Jährigen in das Gefängnis in Schrassig (CPL) gesteckt. Das teilt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mit. Der Jugendliche war zuvor aus dem sozialpädagogischen Zentrum Dreiborn weggelaufen und wurde am 12. Dezember 2023 von der Polizei in Luxemburg festgenommen. Bei ihm wurden Kokain, Marihuana, eine verbotene Waffe und Bargeld gefunden.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass diese Maßnahme aufgrund des zunehmend problematischen Verhaltens des Jugendlichen notwendig sei. Mehrere Maßnahmen gemäß dem Jugendschutzgesetz hätten demnach nicht zur Besserung geführt. Da es keine freien Plätze in der Sicherheitsabteilung des sozialpädagogischen Zentrums (Unisec) gab, werde vorübergehend die Haftanstalt Schrassig genutzt. Dies sei aber nur eine vorübergehende Lösung, bis im Unisec ein Platz frei wird. Einen möglichen Zeitpunkt nennt die Staatsanwaltschaft indes nicht.

Laut Staatsanwaltschaft entspricht die Haft in Schrassig den Anforderungen des Jugendschutzgesetzes. Demnach kann ein Minderjähriger in der CPL untergebracht werden, wenn eine normale Einrichtung aufgrund des schlechten oder gefährlichen Verhaltens des Jugendlichen nicht geeignet ist. Der Ombudsmann für Kinder und Jugendliche kritisiert die Maßnahme. Auch die UN hatten Luxemburg in der Vergangenheit bereits für seine unzureichende Betreuung jugendlicher Straftäter gerügt. Eine Besserung der Verhältnisse ist nicht in Sicht.

JJ
16. Dezember 2023 - 11.03

Wahlrecht und Führerschein mit 16,aber Verantwortung im sozialen Leben nicht. ??

Craig
16. Dezember 2023 - 10.50

Straftaten wie Erwachsene = Unterbringung und Bestrafung ebenso!

fraulein smilla
15. Dezember 2023 - 14.29

Kokain ,eine verbotene Waffe ,von einem Kind kann hier wohl nicht die Rede sein . In angelsaechsischen Staaten werden Juengere strafrechtlisch wie Erwachsene behandelt . Manche wollen das Wahlalter auf 16 Jahre setzen ,und von der UN gelobt oder getadelt zu werden kann nicht die Maxime unseres Handels sein .

artkau
15. Dezember 2023 - 12.50

Es tut mir leid einer der so Krimminell ist gehoert in den Knast , auch noch Jünger . Er weis mit 17 Jahren was er macht , tut mir Leid . Minderbestraffung unterstützt das noch. Es wird Zeit etwas Haerter einzugreifen sonst wird es noch Schlimmer.