Keine Fremdeinwirkung sei beim tödlichen Unfall vom 28. August an der Wobrécken-Schule festgestellt worden, heißt es von der Luxemburger Justiz. Rückblende: An einem späten Montagabend war ein 38-Jähriger in Niederkorn mit seinem Wagen vor der Polizei geflüchtet. Die Verfolgungsjagd, die laut Aussagen der Behörde keine im engeren Sinne war, endete in Esch am Boulevard Grande-Duchesse Charlotte in der Mauer der Wobrécken-Schule. Der Fahrer soll mit einem Tempo jenseits der 150 km/h ungebremst in die Lehranstalt gerast sein, jedenfalls waren am Unfallort keine Bremsspuren zu erkennen. Das Auto fing Feuer. Laut Pressemitteilung von damals eilten die Polizisten sofort zur Unfallstelle und versuchen, das Feuer zu löschen. Doch kam jede Hilfe für den Fahrer zu spät.

Ohne Fremdeinwirkung bedeutet in diesem Fall, dass keine weitere Person beteiligt war. Will heißen, auch keine Polizei. Denn die Frage, die sich nach dem Unfall stellte, war folgende: Ist der Fahrer absichtlich ungebremst in die Schule gerast und hat seinem Leben so gewollt ein Ende bereitet, oder hat die Polizei durch eine Verfolgungsjagd zumindest indirekt den Unfall mit provoziert?
Auch ob der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Substanzen stand, konnte scheinbar aufgrund des Verbrennungsgrads der Leiche nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Das Dossier ist somit nun geschlossen und könnte nur noch durch einen Einspruch eines Familienmitglieds des Todesopfers wieder geöffnet werden.
Die neue Grundschule konnte trotz des Unfalls zum Beginn des neuen Schuljahrs ihre Tore öffnen, auch wenn die Schäden am administrativen Teil erheblich sind und noch einige Zeit vergehen wird, bis auch dieser benutzt werden kann.
De Maart

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