Katalonien-Konflikt: Belgien lehnt Auslieferung von Separatisten ab

Katalonien-Konflikt: Belgien lehnt Auslieferung von Separatisten ab

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Von unserem Korrespondenten Ralph Schulze

Empfindliche Niederlage für Spaniens Strafverfolger: Die belgische Staatsanwaltschaft und ein belgisches Gericht lehnten am Mittwoch übereinstimmend eine Auslieferung von drei hochrangigen katalanischen Separatisten an Spanien ab. Und zwar wegen eines Formfehlers in den seitens der spanischen Behörden ausgestellten europäischen Haftbefehlen. Die Auslieferungsgesuche stimmen nach belgischer Interpretation nicht mit dem europäischen Recht überein.

Die katalanischen Separatisten feierten diese Entscheidung als „wichtigen juristischen Sieg“, wie es der Unabhängigkeitspolitiker Toni Comín ausdrückte. Er ist einer jener drei katalanischen Ex-Minister, deren Auslieferung Spaniens Oberster Gerichtshof von Belgien beantragte hatte. Die anderen beiden sind Meritxell Serret y Lluís Puig, die ebenfalls zur früheren Regierung von Carles Puigdmont gehörten, die im Herbst von Madrid nach mehreren gegen die spanische Verfassung verstoßenden Unabhängigkeitsbeschlüssen abgesetzt worden war.

Auswirkungen auf Verfahren von Puigdemont

Die Anwälte der drei in Belgien ohne Auflagen freigekommenen Unabhängigkeitspolitiker erklärten, dieser formelle Fehler könne auch Auswirkungen auf das Auslieferungsverfahren gegen den in Berlin festsitzenden Separatistenchef Puigdemont haben. Puigdemonts spanischer Verteidiger Jaume Alonso-Cuevillas gestand aber zu, „dass jeder Staat seine eigenen juristischen und prozessuale Regeln hat“.

Die in Deutschland zuständige Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins hatte am EU-Haftbefehl gegen Puigdemont bisher keine Zweifel. Die Behörde hatte das Auslieferungsgesuch für rechtmäßig erklärt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig äußerte sich bisher weniger deutlich: Das OLG lehnte in einer Vorentscheidung eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion ab. Eine Auslieferung wegen Veruntreuung wurde aber als „nicht von vornherein unzulässig“ bewertet. Eine endgültige Entscheidung der deutschen Justiz steht noch aus.

Europäische Haftbefehle für ungültig erklärt

Die belgische Justiz begründete ihren Beschluss am Mittwoch damit, dass den europäischen Haftbefehlen gegen die drei Separatisten keine gültigen nationalen Haftbefehle der spanischen Behörden zugrunde lagen. Deswegen habe die belgische Staatsanwaltschaft beim Auslieferungsgericht beantragt, „die drei europäischen Haftbefehle für ungültig zu erklären. Das Gericht habe dem Antrag stattgegeben“, hieß es in einer offiziellen Erklärung der belgischen Justizbehörden.

In Spanien liegen zwar seit November nationale Haftbefehle gegen die drei Separatisten wie auch gegen Puigdemont vor. Die darin erhobenen Vorwürfe stimmen aber offenbar nicht durchweg mit den europäischen Haftbefehlen überein, die von Spaniens Oberstem Gerichtshof im März 2018 ausgestellt wurden.

Der formelle Fehler liegt nach belgischer Interpretation darin, dass Spanien seine nationalen Haftbefehle nicht aktualisiert und somit an die europäischen Auslieferungsgesuche angepasst habe. Damit folgte Belgiens Justiz der Argumentation der Anwälte, die sich auf die europäische Rechtsprechung berufen hatten, wonach Übereinstimmung zwischen den nationalen und den europäischen Fahndungsdokumenten bestehen müsse.

Spaniens Behörden reagierten am Mittwochnachmittag mit Unverständnis auf die belgische Entscheidung. „Wir teilen nicht die Gründe für die Ablehnung“, hieß es in einer ersten Reaktion aus dem Obersten Gerichtshof in Madrid. Stattdessen sah man bei den involvierten Behörden in Belgien einen „Mangel an Engagement bei der justiziellen Zusammenarbeit“.