Viele offene Fragen beim Space Mining

Viele offene Fragen beim Space Mining
(Patrick Pleul)

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Der Staatsrat hat sein Gutachten zum Space-Mining-Gesetz veröffentlicht. Fazit: Vieles sei zu ungenau und mehrere Fragen blieben unbeantwortet.

Der Weltraum gehört niemandem. Auch die Planeten, Planetoiden, Asteroiden und Monde außerhalb der Erdatmosphäre gehören niemandem. Dafür sorgt ein altes internationales Abkommen über den Weltraum.

Aber wie sieht es mit den dort gefundenen Ressourcen aus? Wirtschaftsminister Etienne Schneider will Space Mining – also das Schürfen von Ressourcen auf Himmelskörpern – fördern.
Unternehmen aus diesem relativ neuen Geschäftsbereich haben sich in Luxemburg niedergelassen und der Staat hat Gelder investiert.

Kernstück der Anstrengungen soll ein Gesetz werden, das Unternehmen, die im Weltraum schürfen, Rechtssicherheit gibt. Nun veröffentlichte der Staatsrat sein Gutachten über das Gesetzesvorhaben.

Etienne Schneider hat das Space Mining bereits mit dem Fischen in internationalen Gewässern verglichen: Die Gewässer gehören keinem Staat, die Fische darin können jedoch von jedem Staat gefischt werden.

„Wie internationale Gewässer“

Mit der Frage, ob das auch für das Weltall gilt, beschäftigt sich der Staatsrat. Die Antwort: Das Abkommen sei in diesem Punkt einfach nicht präzise genug. Dort geht die Rede davon, dass „der extra-atmosphärische Weltall, inklusive Mond und andere Himmelskörper, nicht Gegenstand einer nationalen Aneignung durch Proklamation von Souveränität, Benutzung oder Besatzung, oder andere Mittel“ werden kann.

Nach gängiger Deutung, so der Staatsrat, sei auch die Inanspruchnahme durch private Unternehmen und Privatpersonen verboten. Zur Zeit, als das Abkommen geschlossen wurde, dachte schlicht noch niemand an die Möglichkeiten des Space Mining.

Ein anderes, das 1984 in Kraft getretene Abkommen über den Mond, verbietet zwar die Nutzung der Mondoberfläche und des Bodens, wurde aber nur von einer Handvoll Staaten (zu denen weder die USA noch Luxemburg dazugehören) unterzeichnet oder ratifiziert.

Der Staatsrat pflichtet den Autoren des Space-Mining-Gesetzes grundsätzlich darin zu, dass die Ressourcen geschürft werden dürfen, kommt aber nicht umhin, einige Punkte zu unterstreichen.

Kein Spaceport

Wie zum Beispiel will Luxemburg sicherstellen, dass andere Staaten die Eigentumsrechte an Ressourcen, die das Großherzogtum Unternehmen einräumt, auch anerkennen?
Die Frage drängt sich insbesondere auf, da Luxemburg keinen Spaceport besitzt und die betroffenen Unternehmen zwangsläufig ihre Raketen von einem anderen Staat aus ins Weltall schicken müssen.

Auch wenn Ressourcen zur Erde gebracht werden, findet ihre Vermarktung nicht zwangsläufig in Luxemburg statt. Allerdings: Etienne Schneider hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Ressourcen später wohl nicht zur Erde gebracht, sondern im Weltall, etwa bei der Erforschung des Sonnensystems, genutzt werden sollen.

Außerdem könne Luxemburg die Weltraum-Schürfgründe nicht beschützen. Das käme einer nationalen Aneignung gleich und ist deshalb nicht möglich.

Darüber hinaus gebe eine Erlaubnis des Ministeriums zur Ausbeutung bestimmter Weltraumressourcen, so wie sie Schneider in seinem Gesetzesentwurf vorsieht, den Unternehmen keine absoluten Freiheiten. Sie seien trotzdem immer noch an internationale Abkommen gebunden.

Freier Zugang zu den Minen

Das Abkommen über den Weltraum sehe zum Beispiel vor, dass der Mond und andere Himmelskörper ausschließlich friedlich genutzt werden dürfen. Daneben hält das Abkommen fest, dass
der Zugang zum Weltraum und den Himmelskörpern frei sein soll. Darf ein Unternehmen also einem anderen Unternehmen den Zugang zu seinen Minen und Anlagen untersagen?

Im Hinblick auf den Umweltaspekt stellt der Staatsrat die Frage nach dem Weltraumschrott und der Gefahr, die dieser für die Erde darstellen könnte. Der Staatsrat erinnert außerdem daran, dass das internationale Abkommen vorsieht, dass außer-atmosphärische Himmelskörper nicht mit „kontaminiert“ werden dürfen und es verboten ist, eventuell schädliche Substanzen zur Erde zu bringen.

Daneben fordert der Staatsrat in dem 24-seitigen Dokument, eine ganze Reihe von Details nachzubessern. So etwa die Rechtsform „SE“ in die Liste der Rechtsformen aufzunehmen, die Anspruch auf eine Erlaubnis des Ministeriums haben.

Auch die Tatsache, dass das Gesetzesvorhaben keinen Betrag festlegt, über den das Unternehmen verfügen muss, um Risiken zu decken, kritisiert der Staatsrat. Daneben sieht der Gesetzesentwurf Strafen vor, die bei Zuwiderhandlung drohen – immerhin bis zu 5 Jahre Gefängnis. Der Staatsrat fordert, dass die Vergehen, die bei denen Strafen fällig werden, unbedingt präzise erklärt werden.

Viele weitere Details finden Sie in der Tageblatt-Ausgabe vom Mittwoch (12.4.2017) im Print und als E-paper