Falsche Frage

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Luxemburg darf sich glücklich schätzen als Land. Alle Nachbarstaaten sind mit ihm befreundet. Es gibt keine Vulkane. Erdbeben sind eine Rarität. Im Allgemeinen herrscht Wohlstand. Das Volk kann mittels Wahlen seine Regierenden bestimmen. Es gibt kaum eine existenzielle Bedrohung für das Land.

Dennoch trüben vier weiße, von der Erde aufsteigende Wolken das sonst so perfekte Bild. Die Wahrscheinlichkeit, dass dort etwas Gravierendes schiefläuft, ist sehr gering. Es ist aber leider auch nicht völlig unmöglich. Daher wird auch oft nach der Schließung gerufen.

Christian Muller cmuller@tageblatt.lu

Das Kernkraftwerk mit seinen vier Reaktoren stellt somit das wohl größte einschätzbare Risiko für das Weiterbestehen des Landes dar. Sollte der schlimmste aller Fälle eintreten, es wäre eine Katastrophe. Wie Fukushima und Tschernobyl gezeigt haben, würde bei einem Unfall zwar niemand in Luxemburg sein Leben verlieren. Mit diesem Risiko müssen nur die Werksmitarbeiter leben. Schnell würde jedoch eine – je nach Windverhältnissen – 50-Kilometer-Zone eingerichtet, die zur „verseuchten Zone“ erklärt würde. Ein Großteil der Luxemburger Bevölkerung würde zu Flüchtlingen. Die Frage, wo all die Menschen aus der „verseuchten Zone“ hin sollen, bleibt ungeklärt.

Ungeklärt bleibt auch, wer für die Kosten aufkommen würde. Ein Staat, der einen Großteil seiner Fläche – und Unternehmen – verliert, wäre schnell mittellos. Ob die guten Steuerzahler, die internationalen Finanzkonzerne, wohl ihre Geschäfte am Rande einer „verseuchten Zone“ tätigen wollen? Landwirtschaftsprodukte „made in Luxembourg“ dürften als Ersatz-Exportschlager kaum in die Bresche springen.

Wer kommt für den Schaden auf?

Der Luxemburger Staat wäre somit kaum in der Lage, alle Flüchtlinge zu entschädigen. Warum auch? Der Verursacher muss zahlen – könnte man meinen. Er muss ja – wie andere Fabriken auch – eine Versicherung abgeschlossen haben.

Aber so einfach ist das dann doch nicht. Die Betreiber des Kernkraftwerks haben keine Versicherungen, die auch nur annähernd für die Schäden aufkommen könnten. Die Betreibergesellschaft verfügt ebenfalls nicht über derartige Reserven. Das wird auch von keiner Regierung verlangt. In Japan bedeutete dies die Verstaatlichung von Tepco. Dabei war der Staat bereits hoch verschuldet.

Zudem besteht eine internationale Vereinbarung, die den Schadenersatz, den Kernkraftwerksbetreiber im Ernstfall zu zahlen hätten, auf maximal (!) umgerechnet 91,6 Millionen Euro begrenzt. Zum Vergleich: Gut 240 Millionen Euro soll laut Plan allein der Bau der „Cité des sciences“ in Esch-Belval kosten.

Hinzu käme laut dieser Vereinbarung noch eine Zahlung von maximal (!) 140 Millionen Euro durch das Land, in dem sich das Kernkraftwerk befindet. Zudem darf die Gemeinschaft der Mitunterzeichner dieser „Convention de Paris“ noch einmal 380 Millionen spenden. Der wahre langfristige Schaden hingegen dürfte mehrere 100 Milliarden Euro betragen.

Laut Internetseite der Nuclear Energy Agency hat Luxemburg die „Convention de Paris“ im Jahr 1960 mitunterzeichnet. Auch Zusatzprotokolle aus den Jahren 1964 und 1982 habe Luxemburg unterschrieben. Die Texte seien jedoch nie ratifiziert worden, ist weiter auf der Seite zu lesen.

Welche Regeln würden nun im Fall eines Falles gelten? Keiner weiß es. Es gibt keine. Und es gibt keine Reserven. Vielleicht wäre dies eine Frage, die die Luxemburger Regierung an Paris richten könnte.

Einfach plump fragen, fordern – oder wünschen –, dass man das Werk doch schließen sollte, ist sinnlos. Luxemburg schafft seinen Finanzplatz auch nicht einfach ab, wenn Paris das fordert. Aber die Frage, wer die Flüchtlinge im Ernstfall für ihre Verluste entschädigen würde, muss doch gestellt werden dürfen.