Wird der Zeuge Kramer demontiert?

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Nach einer Woche Pause wurde der Bommeleeër-Prozess am Montag fortgesetzt. Thema war Stay Behind. Beschäftigen sollte sich das Gericht jedoch ebenfalls mit juristischen Fragen.

Ist der Zeuge Andreas Kramer ein Aufschneider? Nachforschungen zur Person und zu seinen Aussagen sollen zu dieser Schlussfolgerung verleiten. Die Vernehmung von Familienangehörigen von Kramer ergab u.a., dass er an ausgeprägter Profilneurose leide. Aussagen der Familie zufolge habe Kramer immer wieder andere Berufe angegeben, die er ausüben würden. Einen Hochschulabschluss als Historiker habe er nicht, so das Wort.

Andreas Kramer hatte in einer eidesstattlichen Erklärung seinen Vater, Johannes, beschuldigt, an der Attentatsserie in Luxemburg beteiligt gewesen zu sein. Johannes Kramer soll ehemaliger BND-Offizier gewesen sein und gleichfalls am Attentat auf das Oktoberfest 1980 beteiligt gewesen sein. Kramer zufolge stehe Stay Behind hinter der Anschlagsserie in Luxemburg.

Ermittler im Fadenkreuz der Verteidiger

Das negative Zeugnis für Kramer bewog Me Gaston Vogel am Montag dazu, gleich zu Prozessbeginn die Ermittlungsarbeiten zu kritisieren. Er sprach von Vorverurteilungen und unprofessionellem Verhalten. Insbesondere kritisierte er die Vernehmung der Kramer-Geschwister. Diese stellten Andreas Kramer quasi als Lügner dar. Vor Gericht entbrannte eine Diskussion über die Glaubwürdigkeit des Zeugen Kramer.

Zu schaffen machte der Verteidigung am Montag auch die Qualität der Unterlagen zu Stay Beding, die der Geheimdienst SREL vor fast zwei Wochen dem Gericht übergeben hatte. Vogel zufolge seien etliche Stellen unlesbar. Und: Nicht alle Dokumente standen dem parlamentarischen Kontrollausschuss Geheimdienst 2008 zur Verfügung, als dieser seinen Bericht über Stay Behind und die Bommeleeër anfertigte.

Verstoß gegen das SREL-Gesetz?

Retourkutsche von Richterin Sylvie Conter. Sie drohte Vogel mit Ermittlungen über SREL-Unterlagen, in denen Passagen nicht geschwärzt worden seien. Wurde hier gegen das Geheimdienstgesetz verstoßen, so der Vorwurf?

Ob Geheiminformationen vor Gericht verwendet werden können, hat das Gericht am Montag längere Zeit beschäftigt. Eine gangbare Lösung wurde nicht gefunden. Daher soll die Verhandlungen erst am Donnerstag wiederaufgenommen werden. Klären muss Richterin Conter, inwiefern in diesem Fall der gesetzlich geregelt Quellenschutz zählt.