Wer nicht in Luxemburg lebt, hat kein Anrecht auf die Studienbeihilfen Luxemburgs. Das sieht das 2010er Gesetz vor. Das wird sich jedoch demnächst ändern. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag wird das Gesetz abgeändert, so Hochschulministerin Martine Hansen am Donnerstagnachmittag.
Das wichtigste Hindernis, damit auch Grenzgänger-Kinder in den Genuss der Beihilfen kommen, die Residenzklausel, werde aus dem Gesetz beseitigt. Mehr Details wollte Hansen am Donnerstag nicht nennen.
Werden die Hilfen retroaktiv bezahlt
Unklar bleibt bisher auch, ob die Studienbeihilfen nun retroaktiv ausbezahlt werden. Mehrere hundert Haushalte hatten beim Verwaltungsgericht gegen das Gesetz geklagt. Nach Lesart des OGBL, der die Klagen von mehreren hundert Grenzgängern unterstützt hatte, ist den klagenden Studenten die Beihilfe auch retroaktiv geschuldet.
Die Zahl der Berechtigten auf Studienbeihilfen könnte sich nun verdoppeln, befürchtet die Regierung. Die dabei anfallenden Mehrausgaben seien jedoch nicht verkraftbar, hieß es am Donnerstag. 2012 brachte der Staat rund 90 Millionen Euro für Beihilfen auf. Dieser Betrag könnte bei gleichbleibendem Gesetz auf 200 Millionen Euro steigen, hatte der Vertreter des Luxemburger Staats beim EUGh vor einigen Monaten gesagt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können