„Niemanden umgebracht, wollte nur in Haft“

„Niemanden umgebracht, wollte nur in Haft“
(Tageblatt-Archiv/Hervé Montaigu)

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Eine Frau soll vor rund einem Jahr ihren eigenen Vater mit einem Messer umgebracht haben. Ihr droht eine lebenslange Haftstrafe.

Am 27. Februar 2015 gegen 1.00 Uhr soll es zum Mord gekommen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll die heute 36-Jährige ihren damals 81 Jahre alten Vater mit einem Messer umgebracht haben. Angeblich habe sie mehrere Male auf den Mann eingestochen. Nach dem Mord soll sie sich dann gestellt und die Tat gestanden haben.

Asperger-Syndrom

Das Asperger-Syndrom tritt in den meisten Fällen im Kindesalter auf. Es handelt sich um eine Art Autismus. Die Betroffenen leiden unter Kommunikationsschwierigkeiten und es fällt ihnen sehr schwer, Blickkontakt mit anderen Menschen aufzunehmen. Laut dem Psychologen würde dieses Syndrom aber auch in einzelnen Fällen bei Erwachsenen diagnostiziert. Auch hier komme
es dann zu Schwierigkeiten, ein soziales Umfeld aufzubauen.

Den ersten Erkenntnissen zufolge leidet die Frau unter Autismus. Sie tauchte dann auch gestern in Anwesenheit einer Krankenpflegerin vor Gericht auf. Zurzeit ist die Angeklagte in der geschlossenen Anstalt des Ettelbrücker „Centre hospitalier neuro-psychiatrique“ (CHNP) untergebracht. Zu Beginn der Sitzung gab der behandelnde Arzt aus Ettelbrück an, dass es besser für die Angeklagte wäre, nicht am Prozess teilzunehmen. Demnach würde sie eine Gefahr für sich und ihr Umfeld darstellen.

Schizophrenie

Die Angeklagte selbst bestand aber darauf, weiter an der Sitzung teilzunehmen. Der behandelnde Arzt erklärte anschließend, dass seine Patientin sehr empfindlich sei. „Bereits mit 16 wurde die Frau wegen psychischer Störungen in eine Psychiatrie eingeliefert und musste behandelt werden. Sie selbst gab an, sie würde von Kannibalen verfolgt. Zudem litt sie bereits damals unter sehr aggressivem Verhalten. Darüber hinaus wurde bei ihr Schizophrenie diagnostiziert“, so der Arzt.

Auch der psychiatrische Gutachter bestätigte im Zeugenstand, dass die Frau unter Schizophrenie leiden würde. Außerdem wurde bei der Angeklagten das sogenannte Asperger-Syndrom festgestellt.

„Bereits im Jugendalter gab es bei der Frau einige Suizidversuche. Zudem gab es Perioden, in denen die Angeklagte angab, die Tochter des Großherzogs zu sein. Ich bemerkte, dass die Krankheit der Frau bereits in einem fortgeschrittenen Stadium war“, so der Gutachter. Der Experte beschrieb abschließend, dass die Frau unter Persönlichkeitsschwankungen leiden würde.

Sie selbst gab im Zeugenstand an, die Diagnose der beiden Ärzte würde nicht stimmen: „Ich bin weder schizophren noch krank. Ich genieße es, zurückgezogen zu leben. Auch wenn bei mir das Asperger-Syndrom festgestellt wurde, bedeutet dies noch lange nicht, dass ich gestört bin. Ich war am 27. Februar 2015 geständig, weil ich ins Gefängnis wollte, um dort ein zurückgezogenes Leben zu führen. Ich habe meinen Vater aber nicht umgebracht“, betonte die Frau vor den Richtern.

Medikamente

Außerdem erklärte sie, dass die Medikamente sie zerstören würden. Im CHNP würden die Ärzte sie auch regelrecht verprügeln. „Es gab hin und wieder Auseinandersetzungen zwischen mir und meinen Eltern. Doch ich könnte ihnen nie etwas antun. Es ist sogar bewiesen, dass Menschen mit dem Asperger-Syndrom keine kriminelle Energie aufweisen können“, erklärte die Angeklagte. Laut der Frau habe ihr Vater sich entweder selbst umgebracht oder ein Außenstehender habe sich Zugang zu der Wohnung verschafft, um den 81-Jährigen zu erstechen.

Heute wird der Prozess mit der Aussage der Mutter der Angeklagten fortgesetzt.