Betrugsverdacht gegen FN-Europa-Abgeordnete

Betrugsverdacht gegen FN-Europa-Abgeordnete
(AFP/Miguel Medina)

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Wegen der Betrugsvorwürfe gegen Europaabgeordnete der rechtsextremen französischen Front National (FN) ermittelt nun die Staatsanwaltschaft in Paris.

Es geht um mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von 20 parlamentarischen Mitarbeitern, wie am Montag aus Justizkreisen zu erfahren war. Die Frage dabei ist, ob die Assistenten tatsächlich im Europaparlament tätig sind oder in Wirklichkeit für die Partei in Frankreich arbeiten. Mit den Ermittlungen wurde demnach die Zentralstelle der Kriminalpolizei für den Kampf gegen Korruption sowie Finanz- und Steuerdelikte (OCLCIFF) beauftragt.

Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, hatte bereits am 9. März die Anti-Betrugsbehörde der EU (Olaf) eingeschaltet. Außerdem informierte er die französische Justizministerin Christiane Taubira über den Verdacht gegen die rechtsextreme Partei. Anlass für die Ermittlungen gibt das Organigramm der Partei, in dem vier in Brüssel akkreditierte parlamentarische Assistenten sowie 16 Mitarbeiter in den Wahlkreisen auftauchen. Es gebe noch weitere Hinweise, dass die Mitarbeiter nicht wie vorgesehen „direkt für die Ausübung des Parlamentsmandats der Europaabgeordneten“ arbeiten, sagte damals ein Sprecher des Europaparlaments.

„Politische Manipulation“

Die FN-Vorsitzende Marine Le Pen wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer „riesigen politischen Manipulation“. Wie Schulz in seinem Schreiben an Taubira mitteilte, haben zehn der betroffenen Wahlkreis-Assistenten einen Vertrag abgeschlossen, auf dem die Adresse der FN-Zentrale in Nanterre bei Paris vermerkt ist. Dem Organigramm der FN zufolge arbeiteten einige der Assistenten gar nicht für den FN-Abgeordneten, mit dem sie formell einen Vertrag abgeschlossen hätten. Die Kosten für die 20 betroffenen Assistenten beliefen sich für die laufende Legislaturperiode auf rund 7,5 Millionen Euro, heißt es in dem Schreiben weiter.

Gemäß dem Statut der Europaabgeordneten dürfen nur Assistenten aus den Kassen der EU finanziert werden, deren Tätigkeit für die Parlamentarier notwendig und „direkt mit der Ausübung ihres Mandats“ verbunden ist. Die Gehälter der Assistenten dürfen zudem „weder direkt noch indirekt“ für die Finanzierung von Verträgen mit nationalen Parteien verwendet werden. Jedem Abgeordneten stehen derzeit für die Finanzierung seiner Assistenten bis zu 21.379 Euro im Monat zu.

Die Front National hatte bei der Europawahl im vergangenen Jahr mit fast 24,9 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis in Frankreich erzielt und ist seither mit 23 Abgeordneten im Europaparlament vertreten