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Politik soll Hausaufgaben machen

Das gestrige Urteil in Sachen LuxLeaks mag auf den ersten Blick für einige in die falsche Richtung gehen. Es werden die bestraft, die Steuermachenschaften aufgedeckt haben, statt jene, die diese begangen haben, so der Tenor der Kritik.

skennerknecht@tageblatt.lu

Das Urteil macht jedoch klar, dass die Dinge so einfach nicht sind. Weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene seien Whistleblower geschützt. Und auch Artikel 10 der Menschenrechtskonvention greife nicht bei Deltour und Halet, so das Gericht.

Da nützen auch die Interpretationshilfen des Europarates zum Umgang mit Artikel 10 nicht viel. Doch der Verweis auf den Europarat zeigt die Linie des Gerichts auf.

Der Europarat, das ist die Politik. Die Steuer-Rulings, das ist die Politik. Und der Schutz der Hinweisgeber, auch das ist die Politik. Es ist schön für das Europaparlament, wenn es dafür plädiert, dass diese besser geschützt werden sollen. Es ist schön für die EU-Kommission, wenn sie das Gleiche denkt und laut bekundet. Doch den Whistleblowern nützt Gerede wenig.

Handeln ist gefragt. Vor allen Dingen politisches Handeln. Nur wenn klar per Gesetz definiert ist, wer sich auf den Status eines Whistleblowers berufen kann, kann ein Gericht überhaupt in diese Richtung aktiv werden. Bis dahin muss für ein Gericht, vereinfacht gesagt, ein Diebstahl ein Diebstahl bleiben. Die Justiz hat den Ball an die Politik zurückgespielt. Eine sich aufdrängende Klarstellung.