Rettungsdienste geben Probleme bei Notfallalarm zu

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Als es zu dem schwerwiegenden Unfall in Lausdorn zwischen den beiden Polizeifahrzeugen kam, lief beim Rettungsdienst längst nicht alles glatt. Beim Unfall kam ein Polizist ums Leben, seine Beifahrerin schwebt nach wie vor in Lebensgefahr. Während die erste Ambulanz bereits nach 22 Minuten vor Ort war, brauchte der Rettungswagen aus Ulflingen fast eine Stunde, um den Unfallort zu erreichen.

Nach Berichten am Dienstag habe es aufgrund der späten Ankunft dieses Rettungswagens Probleme bei der Bergung der Verletzten gegeben. Am Mittwoch meldeten sich nun die Rettungsdienste selbst zu Wort. Um 1.54 Uhr sei der erste Notruf im Einsatzzentrum eingegangen. Zwei Minuten später sei der Alarm an die Einheiten rausgegangen. Um 2.16 Uhr, also nach knapp 22 Minuten, sei die erste Ambulanz aus Hosingen an der Unfallstelle gewesen. Nur zwei Minuten später soll der erste Feuerwehrwagen aus Weiswampach eingetroffen sein. Nach 27 Minuten sei dann auch der Rettungswagen aus Ulflingen losgefahren und etwa eine Stunde nach dem ersten Notruf am Unfallort eingetroffen.

Allerdings habe die verspätete Ankunft des Rettungswagens nicht die medizinische Versorgung der Unfallopfer behindert, betonen die Rettungsdienste. Diese seien bereits bei der Ankunft der Feuerwehr aus Weiswampach notversorgt worden. Von Anfang an habe man auch beide Passagiere über die Beifahrerseite erreichen können. Die schwer verletzte Beifahrerin konnte ohne zusätzliche Maschinen aus dem Autowrack geborgen werden. Der verstorbene Fahrer konnte noch vor dem Eintreffen des Bergungswagens aus Ulflingen von den Feuerwehrleuten vor Ort aus dem Auto geschnitten werden.

Außerdem weisen die Rettungsdienste RTL-Berichte zurück, denen zufolge es zu einem Irrtum in der Notrufzentrale gekommen sein soll. Allerdings habe es Probleme bei dem Notfallalarm gegeben und man habe den Rettungswagen mit der hydraulischen Vorrichtung zur Bergung von Unfallopfern sofort alarmieren müssen. Die Probleme und die daraus resultierende Verspätung sollen aber ins keinster Weise die Versorgung der Opfer gefährdet haben.