Was der neue EU-Datenschutz bringt

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Vom 25. Mai an gilt die sogenannten Datenschutz-Grundverordnung. Ein Überblick.

Die Europäer sollen die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. Nach jahrelangen Verhandlungen treten in wenigen Wochen die neuen EU-Datenschutz-Regeln in Kraft. Vom 25. Mai an gilt die sogenannten Datenschutz-Grundverordnung. Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden geregelt werden. Ein Überblick:

RECHT AUF INFORMATION: Verbraucher müssen künftig von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund erhebt – und sie müssen zustimmen. Zudem muss klar sein, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen. Die Einwilligung muss jederzeit zurückgezogen werden können.

RECHT AUF VERGESSENWERDEN: Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem bekommen Nutzer das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen.

DATENMINIMIERUNG: Es sollen so wenig persönliche Daten wie möglich verarbeitet werden. Zudem dürfen die Daten nicht beliebig, sondern nur zweckgebunden erhoben werden.

RECHT AUF AUSKUNFT: Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

DATENRUCKSACK: Wechseln Verbraucher von einem Anbieter zum anderen, können sie ihre Daten wie Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen.

MEHR SICHERHEIT: Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschutz-Verstöße müssen die Verbraucher informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.

STRAFEN: Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.