Kein Hitzefrei: In Luxemburg arbeitet Justitia auch während der Gerichtsferien

Kein Hitzefrei: In Luxemburg arbeitet Justitia auch während der Gerichtsferien

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Rund zwei Monate dauern ab heute (15.7.) die Gerichtsferien in Luxemburg. Das bedeutet aber keineswegs, dass Justitia und ihre Beschäftigten Urlaub machen und Bürger bis Mitte September warten müssen. Alles funktioniert wie immer – nur eine Nummer kleiner.

Von Marco Goetz 

Nein, die Justiz lässt nicht die Jalousien runter und macht die Schotten dicht. Wohl sind seit dem heutigen Montag (15.7.) und bis zum 15. September in Luxemburg die Gerichtsferien, aber alle Bereiche der Justiz funktionieren, wenn auch in einem reduziertem Modus. Es ist nicht das normale Alltagsprogramm, aber alle dringenden Angelegenheiten werden so behandelt wie sonst auch, betonen Diane Klein und Henri Eippers von der Pressestelle der Luxemburger Justiz.

Alle Dienste operationell

Auch Dienste, die eng an die Justiz gekoppelt sind, bleiben operationell, wie beispielsweise das Büro, das Auszüge aus dem Strafregister („Casier judiciaire“) herausgibt. Das gilt auch für Dienste, die vom Bürger in Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen werden können, wenn sie sich informieren oder klagen möchten. Da Fristen während der Gerichtsferien weiterlaufen, kann beispielsweise auch ein Berufungsersuchen oder ein für einen Prozess wichtiges Dokument abgegeben werden.

Während der Gerichtsferien sind sowohl Untersuchungsrichter als auch Vertreter der Staatsanwaltschaft für den Bereitschaftsdienst eingeteilt, der rund um die Uhr funktioniert. Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern, Mietern und Vermietern oder Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden behandelt. Auch gerichtliche Mahnverfahren für säumige Zahler oder Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland kommen an der Justiz nicht vorbei. Eine Zahl, um die Sache zu veranschaulichen: Während der Gerichtsferien im vergangenen Sommer wurden am Bezirksgericht Luxemburg insgesamt 1.581 Entscheidungen getroffen (Urteile und richterliche Anordnungen).

Kein rechtsfreier Raum

Die Gerichtsferien sind also alles andere als ein rechtsfreier Raum. Was gemacht werden muss, wird gemacht. Was aber lange im Voraus planbar ist, was nicht dringend nötig ist, wird auf den Herbst verlegt. Daraus ergibt sich, dass während der Gerichtsferien weniger Sitzungen nötig sind und folglich weniger Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Gerichtsschreiber und Beamte gebraucht werden.

Dank guter Organisation des reduzierten Betriebs kommen alle Akteure im Justizbetrieb in dieser zweimonatigen Zeitspanne zu ihrem wohlverdienten Urlaub. Die Gerichtsferien tragen aber auch dem Umstand Rechnung, dass viele Angelegenheiten gar nicht erst über den Sommer geregelt werden könnten. Denn: Viele Menschen, die vors Gericht geladen werden sollen, Beschuldigte, Geschädigte, Rechtsexperten oder Zeugen, weilen ebenfalls im Urlaub. Sie können also gar nicht vor Gericht erscheinen.

Ferien während der Erntezeit 

Die Gerichtsferien in Luxemburg gehen auf das vergangene Jahrhundert zurück. Damals waren sie allerdings um einen Monat verschoben und gingen vom 15. August bis zum 15. Oktober. Welchem Umstand sie zu verdanken sind ist nicht ganz klar. In Deutschland beispielsweise beruhen die Gerichtsferien historisch gesehen darauf, dass während der Erntezeit nur die notwendigsten gerichtlichen Verfahren stattfinden sollten.

Die Sitzungspläne für die Zeit der Gerichtsferien sind im Memorial B einsehbar.