Frau fast zu Tode gewürgt: Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen

Frau fast zu Tode gewürgt: Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ein 49-jähriger Mann muss sich seit am Montag vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine obdachlose Frau, die er zu sich nach Hause eingeladen hatte, vergewaltigt zu haben. Anschließend soll er versucht haben, sie zu erwürgen.

Am Morgen des 7. Mai 2018 fand eine Person in der Nähe des Saint-Joseph-Parkplatzes in Esch eine völlig verstörte Frau mit zerrissenen Kleidern auf der Straße und rief daraufhin die Polizei. Als diese eintraf, kauerte das Opfer in einer Ecke. Auf die Frage, was ihr zugestoßen sei, antwortete die Obdachlose, dass sie das nicht mehr wisse. Erst später, als sie von einem Arzt untersucht wurde, kamen wieder einzelne Erinnerungsfetzen der letzten Nacht zurück. Später fiel ihr sogar wieder ein, wo sich der Tatort befand. Die Polizei konnte den Verdächtigen daraufhin nach einigen Stunden in seinem Zimmer ausfindig machen – was laut einem Beamten, der vor Gericht aussagte, jedoch ein schweres Unterfangen gewesen sein soll, da mehrere Personen in dem Haus wohnten und nur eine hiervon offiziell dort angemeldet gewesen sein soll. Der Angeklagte wurde damals zu den Vorwürfen befragt.

Zum mutmaßlichen Tathergang: Die Frau, die zur Tatzeit drogensüchtig war und auf der Straße lebte, soll nach der Sperrstunde eines Lokals mit einem Unbekannten nach Hause gegangen sein. Sie soll ihm mitgeteilt haben, dass sie starke Schmerzen am Knie habe, woraufhin der Mann ihr eine Tablette verabreicht haben soll – die Folge: ein Black-out. Während die Obdachlose schlief, soll der Beschuldigte dann versucht haben, sie zu erwürgen. Bei der Polizei gab die 27-Jährige an, hierdurch wach geworden zu sein und unter Todesangst gelitten zu haben. Die Frau soll anschließend in Ohnmacht gefallen sein.

Eine Ärztin, die das Opfer zwei Tage nach der Tat untersucht hatte, gab vor Gericht an, dass die Frau typische Merkmale einer Würgeattacke am Hals, am Auge und am Brustkorb aufwies. Dass sie danach bewusstlos gewesen sein soll, habe die Medizinerin nicht nachweisen können – was allerdings darauf zurückzuführen sei, dass es Experten im Nachhinein gar nicht möglich ist, Bewusstlosigkeit festzustellen. Von den Beschreibungen des Opfers könne die Ärztin jedoch ableiten, dass die Attacke als potenziell lebensbedrohlich einzustufen sei. Eine Gerichtsmedizinerin konnte indes zudem belegen, dass es zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Opfer und dem Angeklagten gekommen ist. Ob die Frau vergewaltigt wurde, konnte am Montag allerdings noch nicht bewiesen werden.
Auch die Mitbewohner des Angeklagten wurden vor Gericht gehört. In der Tatnacht sollen sie den Beschuldigten gesehen haben. Einige von ihnen gaben an, in den frühen Morgenstunden einen lauten Schrei gehört zu haben. Woher dieser aber genau stammte – also etwa aus dem Zimmer des Beschuldigten oder von der Straße –, konnte niemand genau sagen. An Kratzspuren, die der Angeklagte davongetragen haben soll, als sich das Opfer wehrte, konnte sich ebenfalls keiner der Mitbewohner erinnern. Zudem konnte niemand von ihnen die Frage, ob der Beschuldigte in der Tatnacht betrunken war, beantworten. Der Angeklagte selbst wollte sich am Montag nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

AH