McDonald’s und Luxemburg im Visier

McDonald’s und Luxemburg im Visier
(Gene J. Puskar)

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Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Luxemburg eröffnet. Es geht um einen Steuerdeal mit dem McDonald's-Konzern.

Die Europäische Kommission kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass ein Steuervorbescheid (Tax Ruling), den die luxemburgischen Behörden am 17. September 2009 an McDonald’s ausgestellt haben, nicht rechtens ist. Die Kommission hat den Außenminister darüber informiert, dass sie nach ausführlicher Durchsicht der Akten ein Verfahren angestoßen hat.

Am 19. Juni 2013 bereits hatte die Kommission die Herausgabe einer Vielzahl von Akten und Dokumenten von den luxemburgischen Behörden verlangt. Nach dem Studium dieser Akten kamen die Experten der Kommission zu dem Schluss, dass es sich bei dem Steuervorbescheid um eine illegale Staatshilfe handelt. Das EU-Recht verbietet solche Hilfen.

Bei einem Steuervorbescheid, oder auch Tax Ruling, handelt es sich um eine verbindliche Aussage einer Behörde darüber, wie viele Steuern ein Konzern in Zukunft zahlen muss. Der Konzern (oder seine Beratungsfirma) arbeitet dazu eine Konzernstruktur aus, die der Steuerbehörde vorgelegt wird. Diese Konzernstrukturen sind in oft komplex und grenzübergreifend. Per se sind diese Strukturen nicht illegal, sondern versuchen bestehende Lücken in Doppelbesteuerungs-Vermeidungs-Abkommen zu nutzen. Im konkreten Fall versuchte der McDonald’s-Konzern Lücken im Doppelbesteuerungs-Vermeidungs-Abkommen zwischen Luxemburg und den USA auszunutzen.

Die EU kritisiert nun einen solchen Vorbescheid, den die Luxemburger Behörden für Teile des McDonald’s-Konzerns ausgegeben haben. Damit ist jedoch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Dass die EU-Kommission nun ein Verfahren eröffnet hat, bedeutet noch kein Urteil.