Web-Users: Her mit dem Personalausweis

Web-Users: Her mit dem Personalausweis

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Anonyme Kommentare beherrschen die Online-Foren. Fehlende Zivilcourage, meint Parlamentspräsident di Bartolomeo. CSV-Parlamentarier Michel Wolter fordert gesetzliche Schritte.

Mit Zustimmung im Plenum konnte Parlamentspräsident Mars di Bartolomeo am 5. Dezember 2013 in seiner Jungfernrede im Abgeordnetenhaus rechnen, als er sich über die in Online-Foren und auf privaten Blogs verbreite Praxis anonymer, oftmals verleumderischer Kommentare empörte. Er wünsche, man möge wie in der Vergangenheit des Printjournalismus den Mut aufbringen, seine Meinung mit seinem Namen zu unterschreiben, statt unter dem Deckmantel der Anonymität oder Pseudonymen sein Gift in der „elektronischen Blogosphäre“ zu versprühen, so der neue Parlamentspräsident.

Es dürfte jedoch nur beim frommen Wunsch bleiben, denn rechtliche Schritte, wie vom CSV-Abgeordneten Michel Wolter in einer parlamentarischen Anfrage angedeutet, wird es keine geben. Ob die Regierung ein Gesetz plane, um dieser Praxis Einhalt zu gebieten, hatte der député-maire aus Bascharage gefragt.

Das Mediengesetz gilt auch für das Internet

Allgemein gilt für Internet-Foren das bestehende Mediengesetz. Ist der Autor anonym, kann der Verleger haftbar gemacht werden. Wird der Post auf einer privat betriebenen Seite veröffentlicht, ist der Autor/Betreiber der Seite verantwortlich. Doch auch ohne diese Information kann das Opfer verleumderischer Vorwürfe gegen den anonymen Schmierfinken vorgehen. Denn auch im Web gibt es vollständige Anonymität nicht, erinnert Justizminister Félix Braz in seiner Antwort. Es sei stets möglich, den PC mittels IP-Adresse zu identifizieren. Jedem Computer, der mit dem Internet verbunden ist, wird eine numerische Adresse ausgestellt, die es ermöglicht, die Maschine zu ermitteln, von der eine Nachricht verschickt wurde.

Die Web-Users zwingen, sich zu identifizieren, wertet Braz als unverhältnismässig. Auch verstoße dies wohl gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Außerdem hindere diese Einschränkung keineswegs Autoren daran, unter einem falschen Namen zu publizieren. Kontrollieren könnte man die wahre Identität der Users nur dank eines Identifikationsystems. Fraglich ist auch, ob eine nationale Initiative angesichts des internationalen Charakters des Netzes überhaupt Erfolg haben kann.