Vorläufige Einigung bei Rückführungen

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Das Rote Kreuz und das Aussenministerium unterzeichen Abkommen. Begleitung von Flüchtlingen in ihre Heimat bekommt rechtliche Grundlage.

Der Hilfsorganisation geht das Abkommen aber immer noch nicht weit genug. So darf das Rote Kreuz erst ab dem Flughafen die Flüchtlinge in Empfang nehmen und in ihre Heimat begleiten. Hier gebe es noch Nachhholbedarf, darum werde das Abkommen als Kompromiss gesehen, heisst es am Donnerstag nach der Unterzeichnung.
Seit 2007 begleitet das Rote Kreuz als unabhängiger Beobachter die Rückführungen. Dabei achtet die Hilforganisation auf die Einhaltung der Menschenrechte und den richtigen Ablauf der Rückführungen in die einzelnen Länder.