Referenzarzt: Nicht über Konvention zu regeln

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Der Staatsrat hat in seinem Gutachten zur Gesundheitsreform mehrere Einsprüche erhoben. Das Gesetzentwurf muss nachgebessert werden.

Ausgerechnet einen Abänderungsantrag, den Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo aus Konsensgründen mit den Ärzten einbrachte, kippt nun der Staatsrat.  Die Abänderung betrifft den Referenzarzt, der in Zukunft die Patienten durch den medizinischen Wald leiten soll. Dre Staatsrat verabschiedete am Dienstag sein Gutachten zur geplanten Gesundheitsreform. Das Dokument enthält mehrere formelle Einsprüche.

Im ersten Entwurf der Gesundheitsreform sollten die Qualifikation, Aufgaben und Pflichten des Referenzarztes durch großherzogliches Reglement festgelegt werden. Das lehnte die Ärzteschaft jedoch ab. Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo kam dem entgegen.  Wer Referenzarzt werden könne, und welche Aufgaben mit dieser Funktion verbunden seien, sollten Ärzte und Gesundheitskasse unter sich vereinbaren. Gegen diesen Vorschlag legt der Staatsrat nun formellen Einspruch ein.

Dieser Opposition müssen Regierung und Parlament Rechnung tragen, andernfalls  der ersten Lesung des Gesetzesprojektes  im Parlament eine zweite folgen muss, und das frühestens  drei Monaten später.
Dem Staatsrat zufolge dürften Pflichten und Aufgaben des Referenzarztes nicht über Konventionen geregelt werden. Das sei verfassungswidrig.

Vertragspartei und Richter

Auf Widerspruch des Staatsrats stößt auch die geplante Regelung wie Streitfälle zwischen Gesundheitskasse und medizinischen Dienstleistern geregelt werden sollen. So räumt der Gesetzentwurf dem Präsident der Gesundheitskasse das Recht ein, im Streitfall Sanktionen aussprechen zu können. Da alle Ärzte in Luxemburg mit der CNS vertraglich gebunden sind, wäre der CNS-Präsident zugleich Vertragspartei und Richter. Das dürfe nicht sein, so der Staatsrat.  Bisher regelte eine Überwachungskommission der CNS derlei Streitfälle.

Auch die umstrittene elektronische Patientenakte knüpfte sich der Staatsrat vor. Die Ärzteschaft befürchtet, dass Unbefugten Einblick in diese sensible Daten gewährt würde. Die Nationale Datenschutzkommission sollte sich dazu äußern, fordert der Staatsrat. Sollte die Kommission sich negativ äußern, würde der Staatsrat Einspruch gegen die Patientenakte in der vorgeschlagenen Form einlegen.

Tageblatt.lu