Parlament beschließt Reform der Studienbeihilfen

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Die Studienbeihilfen werden neu geregelt. Am Dienstag nahm das Parlament den Gesetzentwurf mit 38 Stimmen an. Die Neuregelung ist bei Jugendorganisationen und bei der Salariatskammer umstritten. Die Opposition hatte eine Vertagung der Debatte gefordert.

(aktualisiert: 17.15 Uhr)

13.000  Euro als Basisbetrag pro Studienjahr, 3.700 Euro für  Einschreibegebühren und nochmals 1.000 Euro für Studenten mit Behinderungen – so sehen die neuen Studienbeihilfen aus, die bis zu 17.700 Euro jährlich erreichen können.

Höchstens 6.500 Euro des Basisbetrags kann als Börse ausbezahlt werden, der Rest als zinsgünstiges Darlehen. Neu ist, dass das Einkommen des Studenten berücksichtigt wird, um das Verhältnis zwischen Börse und Darlehen zu berechnen. Bisher war es das Elterneinkommen. Mit dieser Neuregelung soll allen Studenten ein Studium unabhängig von ihren Eltern ermöglicht werden, so die Autoren des Gesetzprojekts.

Gewährt werden die Studienbeihilfen während sieben Jahre.

Die Neuregelung der Studentenförderung gilt als Ersatz für die Begrenzung des Kindergelds auf 21 Jahre. Bisher wurde diese Unterstützung bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt. Statt Kindergeld bekommen studierende junge Menschen ab 21 mehr Studienbeihilfe, vorausgesetzt ihr Wohnsitz ist Luxemburg.  Gebietsansässigen wird auch über das 21. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld bezahlt, wenn sie an einer Sekundarschule  eingeschrieben sind.

Insgesamt wird das neue Börsensystem den Staat 55 Millionen Euro jährlich kosten. Bisher waren es knapp 17 Millionen  Euro. Die Mehrausgaben werden durch die Beschneidung der Kindergeldzahlungen wettgemacht, wo  der Staat rund 74 Millionen Euro einsparen wird. Unter dem Strich wird der Staat dank dieser Reform rund 36 Millionen Euro weniger ausgeben Etwa 8.000 Studenten dürften in den Genuss der neuen Hilfen kommen.

Grenzgänger benachteiligt

Die Kinder von Grenzgängern gehen jedoch leer aus. Weder bekommen sie als  Studenten Unterstützung, noch wird ihnen das Kindergeld weiterbezahlt. Eine Ungerechtigkeit gegen die unter anderem der OGBL und die Salariatskammer protestieren. Denn wenn die Pendlerkinder auch im alten Régime kein Anrecht auf Studienbeihilfe hatten, so wurden ihnen doch  das Kindergeld weiterbezahlt.

Hinzu kommt, dass einzelne Grenzgänger ab dem 21. Lebensjahr ihres Kindes nicht  mehr in den Genuss des Kinderbonus kommen werden, der wie das Kindergeld bisher bis 27. Jahre ausbezahlt wurde.

Der Kinderbonus für gebietsanässige Studenten wurde im Basisbetrag der Studienbeihilfe integriert. Der Bonus war 2006 eingeführt worden, um die Abschaffung des Steuer-Freibetrags für Kinder  zu kompensieren. Zwar hätten die Grenzgänger auch in Zukunft noch Anrecht auf einen Steuernachlass, wenn sie ihre jährliche Steuererklärung abliefern. Aber das gilt nur, wenn die Kinder  noch im Haushalt leben und der Haushalt überhaupt Steuern zahlt, gibt Serge Urbany von déi Lénk zu Bedenken.

Studenten unzufrieden

Unzufrieden sind jedoch auch Studentenorganisationen wie die Unel und die Acel. Im Vergleich zum alten System würden einzelnen Studenten verlieren, sagen sie. Dem Protest von  Studenten und Gewerkschaftern  hat sich nun auch die Ausländerorganisation Asti angeschlossen.  Sie spricht von einem negativen Impakt auf kinderreiche Familien mit geringem Einkommen und Grenzgängern.

Einige Jungsozialisten demonstrierten  im Vorfeld der Parlamentsdebatte vor dem Abgeordnetenhaus. Hochschulminister François Biltgen unterhielt sich kurz mit den Demonstranten, ohne diese jedoch überzeugen zu können.

Die Parlamentsmehrheit lehnte eine  Vertagung der Debatte über die Studienbeihilfen auf den Herbst ab. Das Gesetz erfülle eine langjährige Forderung linker Studentenorganisationen, verteidigte Biltgen im Parlament seine Reform gegen die vereinte Kritik der Opposition.  Das Projekt wurde mit 38 Stimmen bei 12 Nein-Stimmen, darunter der von Robert Weber, LCGB-Präsident und CSV-Abgeordneter, angenommen. 9 Deputierte enthielten sich der  Stimme.
lmo