Nigerianische Flüchtlinge: Asylanträge abgelehnt

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Die fünf nigerianischen Staatsbürger, die seit rund einem Monat in der Schrassiger Haftanstalt auf die Abschiebung warten, müssen definitiv in ihr Heimatland zurückkehren. Ihre Anträge auf politisches Asyl wurde von den zuständigen Behörden endgültig abgelehnt.

In seiner Antwort auf eine Dringlichkeitsfrage des „déi gréng“-Abgeordneten Felix Braz bestätigt Immigrationsminister Nicolas Schmit, dass sich die politische Situation in einigen Regionen Nigerias durch interreligiöse Gewalt kennzeichne. Allerdings würden die in Schrassig inhaftierten Nigerianer aus den Regionen Oyo State, Osun State und Abia State stammen. Allesamt Regionen, die hunderte Kilometer entfernt lägen von Plateau State, also jener Region, in der es im März zu tödlichen Angriffen von muslimischen Viehzüchtern auf christliche Dorfbewohner gekommen war.

Individuelle Prüfung

Die Asylanträge der fünf nigerianischen Staatsbürger, so der Minister weiter, seien entsprechend der allgemein gültigen Prozedur individuell geprüft worden. Die Begutachtung der einzelnen Dossiers habe dann aber ergeben, dass die Antragsteller wie bereits erwähnt weder aus der Gefahrenzone stammten, noch in ihrem Heimatland aufgrund ihrer Rasse, ihre Religion oder ihrer politischen Überzeugungen verfolgt würden. Dementsprechend sei ihnen das Flüchtlingsstatut endgültig verweigert worden. Die Nigerianer müssten infolgedessen damit rechnen, unter Begleitung in ihr Heimatland zurückgebracht zu werden.

Abschließend unterstreicht Nicolas Schmit noch, dass die Entwicklung in dem westafrikanischen Land von den zuständigen Behörden genauestens beobachtet und die Sicherheit auszuweisender Personen immer berücksichtigt würde. tw