Luxair-Prozess: Angeklagte müssen vor Gericht

Luxair-Prozess: Angeklagte müssen vor Gericht

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Die sieben Angeklagten in der Affäre um den Absturz der Luxair-Maschine bei Luxemburg müssen sich vor Gericht verantworten. Das wurde am Mittwoch mitgeteilt.

Die sieben Angeklagten hatten im Juli Berufung eingelegt und wollten sich damit gegen eine Entscheidung der Ratskammer des Bezirksgerichts vom 8. Juli 2010 wehren. Die Ratskammer des Berufungsgerichts habe genügend Beweispunkte, um das Gesuch abzulehnen, heißt es in einer Mitteilung. Siehe auch:

Luxair-Prozess: Sieben Angeklagte vor Gericht (08.07.2010)

Luxair-Prozess: Sieben Angeklagte gehen in Berufung (19.07.2010)

Der Pilot der Unglücksmachine Claude Poeckes,  die ehemaligen Generaldirektoren der Luxair Roger Sietzen,  Jean-Donat Calmes und Christian Heinzmann, der frühere technische Direktor, der damalige Chefmechaniker und der ehemalige Leiter der Abteilung „Avionics“ müssen sich nun vor Gericht verantworten. Der Direktor der Luftfahrtbehörde wird hingegen nicht vor Gericht zitiert.

Beim Absturz der Fokker-Maschine am 6. November 2002 bei Niederanven waren 20 Menschen ums Leben gekommen. Einzig der Pilot überlebte die Katastrophe.

tageblatt.lu