UrteilEhemaliger EIB-Mitarbeiter freigesprochen: „Glanzstunde für den Rechtsstaat“

Urteil / Ehemaliger EIB-Mitarbeiter freigesprochen: „Glanzstunde für den Rechtsstaat“
Laut Gericht würde die Straftat, die die EIB ihrem ehemaligen Mitarbeiter vorwarf, überhaupt keinen Sinn ergeben Foto: Editpress-Archiv/Isabella Finzi

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Einem ehemaligen Mitarbeiter der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde vorgeworfen, im November 2013 Versicherungsbetrug begangen zu haben. Ein Suizidfall im Unternehmen soll ihn derart traumatisiert haben, dass er nicht mehr arbeitsfähig gewesen sei. Die Bank zweifelte jedoch daran und warf dem Mann Versicherungsbetrug vor. Die Vorwürfe ließen sich vor Gericht nicht bestätigen. Der Mann wurde freigesprochen.

Das Bezirksgericht Luxemburg hat den 50-jährigen Ex-Mitarbeiter vom Verdacht des Versicherungsbetrugs freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Verteidigung. Für den Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft 18 Monate Haft und eine Geldstrafe gefordert. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass ein Tatnachweis einfach nicht zu führen war. Mehr noch: Die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat hätte überhaupt keinen Sinn ergeben, so die Verteidigung. Einer der Verteidiger bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion am Telefon als „Glanzstunde für den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Dem Ex-Mitarbeiter war vorgeworfen worden, die EIB im Zuge eines Suizids einer jungen Praktikantin betrogen zu haben. Er hatte im Januar 2021 vor Gericht zu Protokoll gegeben, wie er am 13. November 2013 im Gemeinschaftsbereich Atrium einen dumpfen Schlag gehörte hatte. Er hatte sich umgedreht und eine junge Frau mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden liegen gesehen. Minuten später war sie tot. 

Die EIB war jedoch der Ansicht, dass der Mann gelogen habe. Sie will festgestellt haben, dass er in diesem Moment nicht wirklich am Sterbeort der Frau gewesen sei. Die Bank gab die gesammelten Beweise an die luxemburgische Staatsanwaltschaft weiter, die beschloss, eine strafrechtliche Untersuchung einzuleiten. Der Mann, dem ursprünglich eine Entschädigung für das Trauma im Zuge des Suizids in Höhe von 136.500 Euro gezahlt worden war, wurde am Donnerstag von dem Bezirksgericht Luxemburg von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen.

Nach dem Urteil zeigte er sich sichtlich erleichtert. „Ich habe mehrmals unterstrichen, dass ich keine Straftat begangen haben. Ich bin froh, dass das Gericht das auch so sieht. Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist ein Horror“, erklärte er. „Ich hoffe, dass das hier das Ende dieses Prozesses ist. Es ist wichtig für mich, dass das Strafverfahren mit einem Freispruch endete und somit meine Unschuld festgestellt wurde.“ Der Beschuldigte hat rund 200.000 Euro für seine Verteidigung hingeblättert. Er spricht von einer Zwei-Klassen-Justiz. Er hatte Erfolg. Doch wie machen Menschen das, die kein Geld haben und sich deshalb keine Anwälte leisten können? Das sind Fragen, die sich dieser Mann heute stellt.

Das Urteil schafft Prinzipien für das Verhalten von Institutionen. Die EIB wird sicherlich in Kürze vom Europäischen Parlament geprüft werden.