DSP oder der fast gläserne Patient

DSP oder der fast gläserne Patient
(lwa)

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Mit der Testphase des elektronischen Patientendossiers (DSP) setzt eine Modernisierung des Luxemburger Gesundheitswesens ein, das dem Patienten mehr Sicherheit und bessere Qualität bieten soll und zusätzlich vielleicht noch Kosten einsparen kann.

„Dossier Soins Partagés“ (DSP), auf Deutsch weniger kompliziert „gemeinsame Pflegeakte“ genannt, ist ein elektronisches Dossier, in dem die Daten über den Gesundheitszustand des Patienten zentral gespeichert werden.

Die Rechte des Patienten

Der Patient kann:

– seine Akte zu jeder Zeit einsehen

– darüber entscheiden, wer Zugang hat

– jederzeit feststellen, wer Zugang hatte

– einige Dokumente nur bedingt zugänglich machen

– selber Angaben zu seiner Gesundheit eingeben

– Personen vom Zugang zum Dossier ausschließen

– das Dossier zu jedem Zeitpunkt schließen

Im Dossier müssen nicht alle Angaben enthalten sein. Es werden nur medizinische Angaben gespeichert.

Die Akte soll allen Akteuren, die mit einem Patienten zu tun haben, wie Ärzte, Labors, Pflegedienste usw., die Möglichkeit bieten, Angaben zu dessen Gesundheitszustand abrufen zu können. Das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt. Eine solche zentrale Akte, die zu Beginn leer ist und vom Patienten mit seinem Arzt erst erstellt wird, bietet sicher Vorteile. So kann ein behandelnder Arzt auf Analysen oder Röntgenbilder zurückgreifen und sich wiederholende Elemente vermeiden. Was denn auch bewirkt, dass Geld eingespart werden kann.

Die DSP-Akte bietet in manchen Fällen mehr Sicherheit, so Gesundheitsministerin Lydia Mutsch am Montag. Im Falle von allergischen Reaktionen auf Medikamente etwa. Auch die Qualität der Behandlung wird besser. Kranke, die mehrere Ärzte aufsuchen müssen, brauchen z.B. nicht jedes Mal, ihre ganze Geschichte zu wiederholen, Entscheidungen können schneller und sicherer getroffen werden.

Persönlicher Datenschutz

Der Schutz der persönlichen Daten ist dabei oberstes Prinzip. Denn dass das DSP jetzt in eine Testphase gehen kann, ist nur möglich, weil die nationale Datenschutzkommission grünes Licht hierfür gegeben hat. Für die Sicherung der Dossiers ist eSanté zuständig. Gespeichert werden nur reine medizinische Angaben, wie z.B. Laboranalysen, Röntgenbilder, Rezepte, medizinische Angaben des Arztes, Berichte der Hilfs- und Pflegedienste.

Nicht gespeichert werden dürfen verwaltungstechnische Angaben wie Informationen über Krankenscheine. Wer Zugang zu dem Dossier hat und was reinkommt, bestimmt der Patient. Für die Testphase werden nur die 22.500 Versicherten angeschrieben, die bereits einen Referenzarzt angegeben haben. Im September können auch andere sich freiwillig melden. Die Testphase dauert rund 18 Monate. Dann erst soll eine definitive gesetzliche Regelung festgehalten werden.