Der Nationalfeiertag wird in allen Gemeinden des Landes gefeiert. Anschließend muss die jeweilige Gemeindeführungen dem Distriktkommissar einen schriftlichen Bericht über den Ablauf der öffentlichen Feierlichkeiten in ihrer Ortschaft zukommen lassen. Der leitet die Berichte dann an das Staatsministerium weiter.
Diese administrative Bürde geht auf einen Beschluss der Regierung vom 11 Januar 1933 (Mémorial N° 2 vom 14 Januar 1933). In besagtem Memorial wurde festgelegt, dass anläßlich des Geburtstages der Großherzogin am 23. Januar um elf Uhr ein Te Deum in der Kathedrale gesungen werde müsse. Dasselbe auch in den Pfarrkirchen der andren Städte. Auf dem Lande sollte das Te Deum am folgenden Sonnntag nach der Großen Messe gesungen werden.
Alle Beamten und Angestellten seien dazu eingeladen daran teilzunehmen. Bürgermeister und Schöffen seien ihrerseits für die Organisation des feierlichen Progrmms zuständig. Und müssten dann mittels Distriktkommissar dem Staatsminister ihren Bericht abliefern. „Toutes les autorités, tous les fonctionnaires et employés sont invités à cette solennité religieuse. Les collèges des bourgmestre et échevins des villes et communes sont chargés de régler le programme de cette fête publique. Ils feront parvenir leurs rapports y relatifs au Ministre d’Etat, Président du Gouvernement,
par l’intermédiaire des commissaires de district; le rapport de la ville de Luxembourg sera envoyé directement“, heisst im Memorial von 1933.
In einer parlamentarischen Anfrage an den Staatsminister will der sozialistische Abgeordnete und Düdelinger Bürgermeister Alex Bodry nun wissen, ob diese Berichte heute überhaupt noch irgendwelchen Nutzen hätten. Ob im Sinne der administrativen Vereinfachung und der Modernisierung der Verwaltung nicht daran gedacht werde, auf diese Verpflichtung für die Gemeinden zu verzichten, fragt Bodry.
tageblatt.lu
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