Mit der Einführung des umstrittenen Gesetzes zur Neuregelung der Studienbeihilfen zum 1. Oktober hatten Studentenorganisationen und Studenten befürchtet, dass es diesbezüglich zu zeitlichen Verzögerungen kommen würde.
Derzeit, so der Minister in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Jean Colombera weiter, liege die Bearbeitungsdauer für einen Beihilfeantrag – vom Eingang des kompletten Dossiers bis zum Versand des positiven Antwortschreibens – bei fünf Werktagen. Es gebe denn auch keinen Grund die zuständige Behörde personell aufzustocken. Die nötigen Anpassungen am Computersystem zur Verwaltung der Studienbeihilfen seien so vorgenommen worden, dass es zum vergangenen 2. August einsatzbereit war.
Schließlich präzisiert Biltgen, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 die Möglichkeit Vorauszahlungen auf die Studienbeihilfen zu leisten, nicht vorsieht.
tw
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