Lídl-David gegen Goliath

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LUXEMBURG - Die Lidl-Handelskette darf ihr Markenzeichen nicht auf Musikinstrumente anbringen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.

Gitarren oder Blockflöten wird der vor allem im Lebensmittelbereich bekannte Discounter Lidl in Zukunft nicht unter seinem Namen verkaufen können. Das tschechische Unternehmen Lídl Music hatte Einspruch gegen die Handelskette eingelegt.

Handelsunternehmen müssen bei der Europäischen Marken-Agentur OHMI (Office de l’Harmonisation dans le marché intérieur) angeben, welche Warenkategorien sie unter ihrer Marke veräußern wollen. Bereits 2008 hatte die Lidl Stiftung & Co. Kg, welche die bekannten Discount-Geschäfte betreibt, die Eintragung ihrer Marke beim OHMI unter anderem für Musikinstrumente beantragt. Dagegen hatte die tschechische Lídl Music Einspruch erhoben. Es bestehe Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken, so die Tschechen. Sie hätten die Marke bereits fünf Jahre vor Antragsstellung durch Lidl Stiftung für den Vertrieb von Musikinstrumenten in der EU benutzt.

Das Argument der deutschen Lidl, es bestehe keine Verwechslungsgefahr, weisen die europäischen Richter zurück. Es gebe wohl eine visuelle und phonetische Ähnlichkeit, sagen sie, und untersagen die Eintragung in OHMI.