Bereits im Mai 2014 wurde Roy Reding zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Reding selbst legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Laut ihm bräuchte man keine Baugenehmigung, um solche Umbauarbeiten durchzuführen.
Sein Verteidiger Me Roland Michel erklärte am Dienstag vor Gericht, dass man den ADR-Abgeordneten nicht verurteilen kann, nur weil er Geschäftsführer der Firma ist, die Eigentümer des Gebäudes ist. Die Geldstrafe aus erster Instanz sei außerdem viel zu hoch.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Am 12. März urteilen die Richter in dieser Affäre.
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