Mit Eisenstange misshandelt

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Vor dem Berufungsgericht musste sich am Dienstag ein heute 35-jähriger Mann verantworten. Ihm wird in erster Linie versuchter Totschlag vorgeworfen.

In erster Instanz wurde der Mann zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt und auch am Dienstag beantragte die Generalstaatsanwaltschaft das Urteil aus erster Instanz.

Am 24. März 2012 soll der Angeklagte in der allée de la Jeunesse sacrifiée in Hesperingen einen heute 39-jährigen Mann brutal zusammengeschlagen haben, um dessen Bargeld und Kreditkarten zu klauen. Zudem soll der Angeklagte sein Opfer mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem Elektroschocker misshandelt und mit einem Revolver bedroht haben. Das Opfer, das am frühen Morgen des 24. März von einem Passanten gefunden wurde, ging an dem Abend mit Freunden aus. Gegen 1.00 Uhr beschloss man, mit einem Taxi zur Diskothek „Magnum“ zu fahren. Das Opfer allerdings wollte nicht mitgehen und bat den Taxifahrer, den heutigen Angeklagten, es nach Hause zu fahren. Auf dem Weg dorthin stieg noch ein weiterer Mann – angeblich ein Freund vom Fahrer – ins Taxi ein.

Schwere Misshandlungen

Am Dienstag erklärte der Angeklagte, dass er diesen Mann jedoch nur flüchtig kannte. Das Taxi sei in Richtung Hesperingen gefahren, wo sowohl der Fahrer als auch der Unbekannte dem Opfer mit einer Eisenstange gegen den Kopf schlugen, es mit einem Elektroschocker misshandelten und mit einem Revolver bedrohten. Außerdem wurde das Opfer im Kofferraum des Taxis eingesperrt.

Der zweite Tatverdächtige konnte bis heute nicht gefunden werden. Am Tatort wurden sowohl Blutspuren als auch eine Visitenkarte des Opfers gefunden. Während der Tat konnte das Opfer, so der Ermittlerin erster Instanz, sich teilweise zu Wehr setzen und biss dem Fahrer ein Stück eines Fingers ab. Auch im Taxi selbst wurden sowohl in der Kabine als auch im Kofferraum jede Menge Spuren gefunden, die auf die Straftat hindeuten. Der Beschuldigte erläuterte am Dienstag, dass er Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt hätte, weil er sich ungerecht behandelt fühlte.

Widersprüchliche Aussagen

„Der vorsitzende Richter in erster Instanz hat mir bereits in der ersten Sitzungen verdeutlicht, dass ich zur Höchststrafe verurteilt werde“, so der Mann im Zeugenstand. Er erwähnte, dass es zu einem Streit um Drogen zwischen ihm und dem Opfer ging. Er musste sich wehren und deswegen hätte er den Mann verletzt. Unter Tränen erklärte der Beschuldigte, er würde arbeiten, um Geld zu verdienen und nicht um zu klauen.

Der Präsident der Berufungskammer jedoch hob hervor, dass der Angeklagte bereits in Deutschland und in Frankreich zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Des Weiteren würde er in Frankreich wegen Totschlags und Vergewaltigung gesucht. Der Angeklagte verstrickte sich bei seinen Aussagen in mehrere Widersprüche. Auch betonte er mehrmals, er würde den Namen seines Bekannten, der ins Taxi hinzustieg, nicht kennen. Eine Behauptung, die laut dem Rechtsanwalt des Opfers, Me Philippe Penning, unlogisch sei. Es war dann auch Me Penning, der Nebenklage einreichte. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte eine weniger strenge Strafe wie das Urteil aus erster Instanz. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft ihrerseits forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.

Das Urteil wird am 13. Januar ergehen.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)