Laut Zollverwaltung war eine der beiden auf frischer Tat gestellten Personen im Besitz von über 3000.- € in kleinen Scheinen. Dieses Geld stamme eindeutig aus dem tagtäglichen Drogenhandel, heißt es. Beide Personen wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen und dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete ihre Inhaftierung an.
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