Da dürfte man doch annehmen, dass mit einem solchen Leitspruch der Vielfalt auch in anderen, vor allem vitalen Bereichen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dem ist aber nicht so, wie eine Neuordnung per Verordnung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vertrieb von Saatgut in der EU verdeutlicht. Diese von der EU-Kommission vorgeschlagene Saatgutverordnung, über die sich demnächst das Europäische Parlament per Votum äußern wird, könnte dazu führen, dass die Vielfalt in den europäischen Obst- und Gemüsegärten derart eingeschränkt wird, dass der Europäer nur noch Einheitsbrei auf seinem Teller wiederfindet.
Denn der Vorschlag aus Brüssel begünstigt standardisierte Pflanzensorten und verdrängt somit regionale und lokale Gemüse- und Obstarten, die sozusagen zu unserem biologischen Patrimonium gehören und daher bewahrt werden müssen. Es ist daher die Aufgabe nicht nur der EU-Parlamentarier, sondern auch der zuständigen Minister, dies zu verhindern. Und an der EU-Kommission ist es, solche Vorschläge erst gar nicht vorzulegen. Vielfalt soll überall bewahrt werden.
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