„Bis heihin – an nach weider“

„Bis heihin – an nach weider“

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"Bis heihin an net weider." Es ist einer dieser Sätze, die hängen bleiben aus dem Bommeleeër-Prozess. Er stammt von Pierre Reuland; gegen den, zusammen mit fünf anderen bisherigen Zeugen, nun ermittelt wird.

Zeugen also, die sich durch ihre Aussagen vor Gericht selber zu Verdächtigen machten. Und die nun zu Angeklagten werden dürften.

Es ist ein bizarrer vorläufiger Schlussstrich, der gestern unter den bisher längsten, kostspieligsten und wohl auch verstörendsten Prozess, den Luxemburg bislang erlebte, gezogen wurde.

Verstörend, da auch dem Letzten mittlerweile klar sein dürfte, dass es Teile der Gesellschaft gab und gibt, die sich nicht wirklich dieser Gesellschaft verpflichtet fühlen; zumindest nicht dahingehend, sich einem gesellschaftsübergreifenden Rechtssystem unterordnen zu wollen. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Hinter rechtschaffener Kulisse aus Politik, Armee und Polizei wurden eigene Gesetze geschrieben. Solche, die nur Eingeweihte etwas angehen. Das dumme Volk, das wird mit der offiziellen Lesart der Gesetzgebung abgespeist. Aber die, die sich zu Höherem berufen fühlten, ja die …

Diese Einsicht in obskurantistisches Denken hat der Bommeleeër-Prozess möglich gemacht. Das ist gut so. Das musste, auch wenn es schmerzt, endlich mal sein. Und es ist ja nicht vorbei. Vielleicht geht es nun erst richtig los. „Bis heihin – an nach weider.“