Sechsjähriger ertrinkt im Grevenmacher Schwimmbad: Staatsanwaltschaft findet „kein Fehlverhalten“

Sechsjähriger ertrinkt im Grevenmacher Schwimmbad: Staatsanwaltschaft findet „kein Fehlverhalten“

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der 27. Juli 2018 wird für die Eltern eines sechsjährigen Jungen jäh zum Albtraum. Badegäste finden den leblosen Körper des Jungen und hieven ihn an den Beckenrand. Er wird ins Krankenhaus gebracht, doch wenige Tage später stirbt der Sechsjährige.

Besucher des Schwimmbads erheben in den folgenden Wochen schwere Vorwürfe. Jetzt sagt die Staatsanwaltschaft: „Nach weitgehenden Ermittlungen konnte kein Fehlverhalten oder Vernachlässigung seitens der Bademeister oder der Rettungskräfte festgestellt werden.“

Eine Konzerin hatte als Augenzeugin ein Schreiben an lokale Medien und Organisationen versandt und es zudem im Internet veröffentlicht. „Das Personal ist nicht angemessen vorbereitet gewesen“, schreibt sie darin – und dass die Angestellten schon im Vorfeld nicht die richtige Arbeitseinstellung gezeigt hätten: So hätten sich „alle Bademeister“ am oberen Schwimmerbecken aufgehalten und dort parallel zur Aufsicht „Musik gehört“, während am Nichtschwimmerbecken und am Kleinkinder-Pool gar kein Personal zu sehen gewesen sei.

Eintreffende Sanitäter hätten durch den umständlichen Zugang zum umzäunten Ort wertvolle Zeit verloren, die Polizei sei sogar erst „nach einer gesamten Stunde“ eingetroffen, der Badebetrieb etwa in den anderen Becken sei nicht beendet worden.

Schon damals verurteilte der Bürgermeister der Gemeinde Grevenmacher, Léon Gloden, die Vorwürfe der Augenzeugin als „grundsätzlich falsch“. Sowohl die drei Aufsichtspersonen im Bad als auch alle Rettungskräfte hätten an dem Tag, an dem insgesamt mehr als 1.300 Besucher im Bad waren, schnell und optimal reagiert. Auch sei keine Musik abgespielt worden. Die Vorwürfe seien so „verleumderisch“, dass man sich rechtliche Schritte vorbehalte.

Nachdem die Staatsanwaltschaft nun keine Fehler der Bademeister oder Rettungskräfte feststellen konnte, bleibt der Tod des Jungen ohne weitere rechtlichen Konsequenzen.

Grevenmacher: Vorwürfe nach tödlichem Badeunfall

Jacques Zeyen
7. Februar 2019 - 10.58

HA.Entschuldigen sie meinen Pleonasmus,aber wenn sie mal richtig um sich schauen können sie sich überzeugen,dass dies keine Übertreibung ist und auch durchaus junge Greise unterwegs sind. Das muss natürlich nicht immer deren Schuld sein.

Jérôme
7. Februar 2019 - 10.08

@Jacques Zeyen. Kennen Sie einen "jungen" Greis ? War nur eine Frage.

Jacques Zeyen
7. Februar 2019 - 9.11

Wir sind uns aber einig,dass der Verbleib unter Wasser,selbst bei Übelkeit,Herz-oder Hirnschlag nicht förderlich ist.An Land wäre er sicher sofort aufgefallen. In jedem Fall ist die Zeit hier der entscheidende Faktor um eine Lebensrettung zu gewährleisten. Polemik kann oft sehr nützlich sein wenn sie zukünftige Unfälle vermeiden hilft.

Jacques Zeyen
7. Februar 2019 - 9.03

Ist der Herr Gloden als Bürgermeister (und Rechtsanwalt) nicht wegen Befangenheit von so einem Kommentar ausgeschlossen? Er verteidigt nicht nur seinen guten Ruf als Chef der Gemeinde,sondern auch den des Personals. Rechtliche Schritte gegen Zeugen? Das ist neu. Schwimmbecken einer überwachten Badeanstalt sind zu überwachen um bei der geringsten Unregelmäßigkeit eingreifen zu können. Es handelt sich heuer um einen Sechsjährigen und der unterliegt auch noch der Obhut eines Erwachsenen.Aber das ist keine Entschuldigung für das Wachpersonal.Es hätte ja auch einen alten Greis oder einen Zwanzigjährigen erwischen können. Empfehle Kameraüberwachung an jedem Becken.Die bleiben immer vor Ort,müssen nicht auf's Klo und hören kein Radio.Natürlich muss IMMER jemand auf die Monitore schauen,auch wenn's langweilig wird. Und für Herrn Gloden vielleicht ein Tip. Ein Schild am Eingang anbringen: "Wir übernehmen keine Verantwortung für ihre Garderobe und unsere Bademeister. Die Gemeindeverwaltung."

Jacques
7. Februar 2019 - 8.01

Ob der Junge "ertrunken" ist oder durch eine andere Ursache gestorben ist weiß niemand! Keiner ertrinkt sang- und klanglos ohne Gegenwehr, Hilferufe usw. Im "Volksmund" heisst es bei einem Wassertod immer sofort: En as erdronk" Aber: So tragisch der Tod des Jungen auch ist, keine Polemik macht ihn wieder lebendig !

Duscholux
6. Februar 2019 - 18.57

Was sollte wohl das Motiv der Augenzeugin sein, das kompetente Personal des Bades, Rettungskräfte und Polizei verleumden zu wollen? War der Bürgermeister auch Augenzeuge?