Hunde und Kinder bei der Sommerhitze im Auto – Was tun?

Hunde und Kinder bei der Sommerhitze im Auto – Was tun?

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Gebetsmühlenartig rufen Polizei, Tierschützer und Presse dazu auf, Tiere und Kinder bei Hitze nicht im Auto zurückzulassen. Dennoch passiert es immer wieder, dass vor allem Hunde im Fahrzeug zurückbleiben. Was sollten Passanten tun, wenn Sie in der Sommerhitze ein Baby oder ein Tier in einem verschlossenen Auto entdecken?

Bei sommerlichen Temperaturen steigen die Temperaturen im Auto rasant an – und werden binnen Minuten zur Falle für jedes Lebewesen. Wenn Passanten Hunde oder Kinder entdecken, die in einem Auto eingesperrt sind, rufen sie meistens die Polizei. Andere hingegen schreiten zur Tat – und schlagen die Fensterscheibe ein.  Ist das legal?

Zuerst sollte man einen Eindruck über den Gesundheitszustand des Kindes oder Haustieres im Auto verschaffen, erklärt ein Sprecher der Polizei. Sind die Passagiere in Lebensgefahr, muss sofort der Polizeinotruf 113 verständigt werden. Der Leitstellendisponent entsendet dann die entsprechenden Polizeieinheiten und gegebenenfalls auch Rettungsdienste. Zudem erklärt der Polizeibeamte der Notrufzentrale dem Anrufer, wie der sich bis zum Eintreffen der Hilfsdienste verhalten soll.

Der Pressedienst der Polizei weist ausdrücklich auf den „Code Pénal“ hin. Der Artikel 410-1 (Unterlassene Hilfeleistung ) des Strafgesetzbuchs schreibt klar vor, dass jeder Mensch im Notfall einem Opfer helfen muss, ohne sich selbst jedoch einer Gefahr auszusetzen. Die Polizei erklärt, dass man sich bei unterlassener Hilfeleistung strafbar macht:

„Art. 410-1.

(L. 13 décembre 1985) Sera puni d’un emprisonnement de huit jours à cinq ans et d’une amende de 251 euros à 10.000 euros, ou d’une de ces peines seulement, celui qui, sans danger sérieux pour lui-même ou pour autrui, s’abstient volontairement de venir en aide ou de procurer une aide à une personne exposée à un péril grave, soit qu’il ait constaté par lui-même la situation de cette personne, soit que cette situation lui ait été décrite par ceux qui sollicitent son intervention. Il n’y a pas d’infraction lorsque la personne sollicitée a fait toutes les diligences pour procurer le secours par des services spécialisés.“

Von unserem Korrespondenten AF

Fenster einschlagen oder nicht?

Wenn Passanten ein Autofenster einschlagen, um Tiere oder Kinder vor dem Hitzetod zu retten, ist dies aus juristischer Sicht kein Problem, sagt Anwalt Daniel Baulisch aus Diekirch. Obwohl es sich um eine Sachbeschädigung handelt, liegt bei solchen Fällen ein „rechtfertigender Notstand“ vor, erklärt der Fachanwalt für Strafrecht.

Sollte ein Fahrzeugbesitzer eine Klage einreichen, so wird es im Normalfall zu keiner Verurteilung kommen, so sagt Baulisch. Vielmehr sei es der Fahrzeugbesitzer bzw. der Fahrer oder der Tierhalter, der sich vor Gericht verantworten müsse. Allerdings sollte man als Zeuge mit gesundem Menschenverstand handeln und die Situation korrekt einschätzen.

Astrolix
26. Juli 2019 - 13.52

..ëtt kann een och zwou Fensteren aschloen.Dat gëtt Duerchzoch.

Jimbo
26. Juli 2019 - 12.30

Also ech schloen als eischt dFenster an, egal ob Deier oder Mensch. An duerno ruffen ech dPolice un vir eng Plainte geint de Besetzer ze machen!