Ausbeutung„Es besteht dringender Handlungsbedarf“: OGBL kritisiert Arbeitsbedingungen bei Lieferplattformen

Ausbeutung / „Es besteht dringender Handlungsbedarf“: OGBL kritisiert Arbeitsbedingungen bei Lieferplattformen
Die Ausbeutung von Lieferanten bereitet nicht nur Luxemburg Probleme Symbolfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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Zusteller werden in Europa oft von Lieferplattformen ausgebeutet – auch in Luxemburg. Der OGBL fordert die Regierung auf, zu handeln und die Arbeitsverhältnisse gesetzlich klar zu regeln.

„Ein Gesetz gegen die Uberisierung, und zwar schnell!“, fordert der OGBL in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Seit der Corona-Pandemie hätten sich Lieferplattformen, deren Geschäftsmodell jener großen Lieferdienste wie Deliveroo oder UberEats nachempfunden sei, in Luxemburg niedergelassen. Diese Plattformen würden mit Scheinselbstständigen arbeiten: Die Lieferanten besäßen zwar keinen Arbeitnehmerstatus, stünden aber in einem klaren Unterordnungsverhältnis zu ihrem Auftraggeber, so der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“.

Die Plattformen würden nicht nur die Bezahlung und den zurückzulegenden Weg der Lieferanten bestimmen, sondern auch ihre Leistung bewerten. Bei Nichteinhaltung von Anweisungen würden diese Lieferplattformen sich sogar das Recht vorbehalten, die Zusteller zu sanktionieren. Durch diese Praktiken könnten Lieferanten ausgebeutet und das luxemburgische Arbeitsrecht und Sozialmodell, das gerade auf dem Status des Arbeitnehmers beruht, untergraben werden, meint der OGBL. Darüber hinaus würde dadurch der Beruf des Zustellers entwertet werden.

Einige der betroffenen Lieferanten hätten sich nun zusammengetan und sich im OGBL organisiert, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Denn, „eines ist sicher: Es besteht dringender Handlungsbedarf“, schreibt die Gewerkschaft.

Nicht nur Luxemburg betroffen

In mehreren europäischen Staaten seien bereits Gesetzesinitiativen in der Mache, um dieses Phänomen einzudämmen. Auch die Europäische Kommission habe eine dementsprechende Richtlinie vorgeschlagen, die die Möglichkeit vorsehe, das Arbeitsverhältnis zwischen der Plattform und ihren Zustellern umzumünzen.

Kürzlich sei das Europäische Parlament sogar noch weiter gegangen und habe vorgeschlagen, eine „widerlegbare Vermutung“ für ein Geschäftsverhältnis zwischen der Plattform und den Arbeitnehmern einzuführen. Das würde den nationalen Behörden ermöglichen, deren Geschäftsverhältnis neu einzustufen, und es würde den Plattformen zufallen, die Art des Geschäftsverhältnisses zu belegen.

Die „Chambre des salariés“ (CSL) habe diesbezüglich bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der vom OGBL unterstützt und mitgetragen wird. Ein derartiger Gesetzesvorschlag wurde inzwischen auch von „déi Lénk“ in der Chamber eingereicht. Auf dem Neujahrsempfang der CSL habe Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) allerdings bekannt gegeben, dass auch er an einem derartigen Gesetzentwurf gearbeitet habe, geht aus der Pressemitteilung des OGBL hervor. Demnach bleibe noch vor den Parlamentswahlen genug Zeit, um ein Gesetz in der Chamber zu verabschieden, so die Gewerkschaft.


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