Betrunken zur Ex-Freundin gefahren

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Es heißt, wenn man betrunken ist, soll man die Ex-Freundin nicht anrufen. Noch weniger sollte man zu ihr fahren.

Es heißt, wenn man betrunken ist, soll man die Ex-Freundin nicht anrufen. Noch weniger sollte man betrunken zu ihrer Wohnung fahren. Das hat ein Mann Montagnacht gegen 3 Uhr in Luxemburg-Stadt gemacht. Der Polizei wurde der Betrunkene gemeldet. Den eingetroffenen Beamten erzählte er, er wolle sich bei seiner Ex-Freundin entschuldigen. Auf den Alkoholgeruch angesprochen, gestand der Mann, getrunken zu haben und mit dem Auto dorthin gefahren zu sein. Ein Atemlufttest ergab, dass der zulässige Höchstwert über das Doppelte überschritten wurde. Der Führerschein wurde eingezogen.

Betrunken vom Restaurant weggefahren

Schon am Sonntagabend meldete ein Anrufer der Polizei um 21.30 Uhr, dass ein betrunkener Mann auf dem Parkplatz des Restaurants Waldhaff in seinen Wagen gestiegen und davon gefahren sei.

Eine Patrouille konnte das Fahrzeug stoppen. Es stellte sich heraus, dass der zulässige Alkohol-Höchstwert des Fahrers mehr das Doppelte überschritten wurde. Der Führerschein wurde eingezogen.

Gegen 22 Uhr führte eine Patrouille auf der A7 in Höhe des Tunnels Waldhaff eine Geschwindigkeitsmessung durch. Zwei Fahrern wurde der Führerschein eingezogen, weil sie mit 150 km/h unterwegs waren. Erlaubt sind dort 90 km/h.

Mit Schlangenlinien über die A13

Kurz vor Sonntag Mitternacht meldete ein Autofahrer der Polizei, dass auf der A13 in Richtung Düdelingen ein Wagen in Schlangenlinien fuhr. Der Fahrer gab der Notrufzentrale gegenüber an, bis zum Eintreffen der Patrouille hinter dem Wagen zu bleiben. Das besagte Auto hielt in Düdelingen, die Fahrerin ging ins Haus. Die Patrouille konnte die Frau antreffen und einen Alkoholgeruch bemerken. Aufgrund des Resultates des Atemlufttestes wurde der Führerschein eingezogen.

Montagnacht gegen 0.50 Uhr bemerkte eine Patrouille eine Frau, die in den Ort Wecker mit 75 km/h fuhr. Die Beamten stoppten den Wagen und bemerkten bei der Fahrerin einen Alkoholgeruch. Hierauf angesprochen gab die Frau an, mehrere Gläser Sekt getrunken zu haben. Ein Test ergab, dass der zulässige Höchstwert überschritten wurde. Der Führerschein wurde eingezogen.

Den Pingelechen
25. September 2017 - 18.50

Voila,déi gin elo mol ze Fouss ! Déi Delinquneten hun sait dsen Accidenter vum leschten Weekend naischt dobai geléihert,dann muss dat wuel zwangsméisseg zu Stroofen féiheren,an dat ass och gudd esou....