Facebook & Co.Alte Sachen im Netz verkaufen ist in Luxemburg nicht immer steuerfrei

Facebook & Co. / Alte Sachen im Netz verkaufen ist in Luxemburg nicht immer steuerfrei
Einkünfte, die aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem eigenen Besitz stammen, werden im Prinzip nicht besteuert Symbolfoto: dpa-tmn/dpa/Christin Klose

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Immer mehr Menschen verkaufen Gebrauchtwaren über soziale Medien. Ob sie die Einkünfte bei der Steuerverwaltung angeben müssen und ab wann ein Verkäufer eine Gewerbegenehmigung braucht, klären Finanzminister Pierre Gramegna und Mittelstandsminister Lex Delles in einer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Frage. Ein Steuerbeamter liefert dem Tageblatt weitere Erklärungen.

Ob über Facebook oder andere soziale Medien: Der Online-Verkauf von Gebrauchtwaren boomt. Doch was müssen Verkäufer beim Inserieren beachten? Kann es sein, dass ihre Verkäufe unter verschiedenen Umständen besteuert werden? In einer parlamentarischen Frage hat es Abgeordneter Sven Clement („Piratepartei“) genauer wissen wollen: Müsste man Einkünfte aus solchen Verkäufen überhaupt bei der Steuerverwaltung angeben? Wenn ja, ab welcher Summe? Und ab welcher Summe bräuchte eine Privatperson eine Gewerbegenehmigung? Antworten auf diese Fragen geben Finanzminister Pierre Gramegna (DP) und Mittelstandsminister Lex Delles (DP) in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die gute Nachricht zuerst: Einkünfte, die aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem eigenen Besitz stammen, werden im Prinzip nicht besteuert. Besteuerbar seien sie laut Minister nur, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf sechs Monate oder weniger liegen würden. Und selbst dann werden die entsprechenden Einkünfte nicht unbedingt besteuert. „Wenn die Summe positiv ist und trotzdem unter 500 Euro liegen würde, dann sind die Einkünfte steuerfrei“, schreiben die Minister. Will heißen: Erzielt der Verkäufer bei einem prinzipiell besteuerbaren Verkauf einen Gewinn von unter 500 Euro, fällt dieser nicht unter das Einkommenssteuergesetz. Da der Einkaufspreis den Ministern zufolge aber generell höher sei als der Verkaufspreis, führten solche Verkäufe regelmäßig zu Verlusten. „Wenn die Summe von den besteuerbaren Einkünften negativ ist, dann ist ein Ausgleich mit anderen Einkommenskategorien ausgeschlossen“, teilen die Minister mit. Will heißen: Man kann die Verluste nicht auf der Steuererklärung angeben, um auf ein weniger hohes Einkommen besteuert zu werden.

Doch aufgepasst: Nehmen die Verkäufe einer Privatperson in den sozialen Medien die Ausmaße eines Gewerbebetriebs an, gelten andere Regeln. Sie betreffen den „betriebswirtschaftlichen Gewinn“ und unterscheiden sich damit von den oben genannten Bestimmungen. „Die Notwendigkeit einer Gewerbegenehmigung ist nicht an die Höhe des Einkommens, das durch die kommerzielle Tätigkeit entsteht, gebunden“, betonen die Minister. „Eine Privatperson muss eine Gewerbegenehmigung beantragen, wenn sie auf wiederholte Weise einer kommerziellen Tätigkeit nachgeht.“ Eine Privatperson, die regelmäßig auf den sozialen Medien Waren verkaufe, brauche demnach eine Gewerbegenehmigung, unabhängig von ihrem dadurch generierten Einkommen. Nun stellt sich jedoch die Frage: Was heißt „regelmäßig“? „Das Gesetz sieht da keine genaue Zahl vor“, sagt ein Beamter der Steuerverwaltung. „Dieses Kriterium wäre erfüllt, wenn jemand sich so anlegt, dass Dritte davon ausgehen, dass es ein regelrechter Shop ist.“ Doch auch andere Kriterien würden bei dieser Definition mit hineinspielen, unter anderem die Gewinnabsicht.

Sepp
24. August 2021 - 15.34

Und was ist mit der Schwarzarbeit wenn mein portugiesischer Nachbar (nichts gegen Portugiesen) samstags und sonntags 5 Kollegen arbeiten lässt und mich fragt, ob sie nicht zu laut sind?

trotinette josy
23. August 2021 - 9.37

Und wie steht es um diejenigen, die vor ihrem Haus, an der Srasse, " e klenge Buttek " betreiben? Brauchen die nicht auch eine Handelsermächtigung? Oder sind diese " Geschäfte " legal? So gesehen in Blascheidt in der Gemeinde Lorentzweiler.

Paul Moutschen
18. August 2021 - 9.17

Gudden Moien, alles schéin a gutt mee trotzdeem ginn et Leit dei durch Kaaf an Verkaaf vun Objets (Traktoren, Machinen an hier Stecker, Veloen, Sammlerobjets wei Biller, Plakater an Miwel) een korrekt Niewenakommes genereieren. An dat ouni TVA Nummer an ouni Genehmegung. Do mist een vleit oppassen. Mee, an zwar een grousen MEE Genee esou wei bei den Ministeren dei Air BNB bedreiwen oder Firmen maachen direkt nodeems sie hiert Mandat verlosen. Dei Leit dei dat maachen fannen sech dichteg an erklären deenen aneren regelmeiseg um Stammdesch wat fir eng gutt Einnahmequell se hunn. Hei am Land ass den Ustand ass net mei ginn an wärt och nie mei zereck kommen. Buissnesstechnesch ass eist Land total verkomm. Alles geet, alles gett gemaach. Awer am grousen, net am klengen. Dohier ass dei doten Fro unt Misteren och total dernierft. Amazon mecht just dat an beschäftegt hei am Land 400 Leit an bezillt 2% Steieren. Sicht den Fehler. Bescht Gréiss Paul Moutschen