Corona-PandemieFrist für Einreichung von Kurzarbeit-Anträgen bis Ende Dezember verlängert

Corona-Pandemie / Frist für Einreichung von Kurzarbeit-Anträgen bis Ende Dezember verlängert
Alle Gastronomiebetriebe in Luxemburg, wie hier die „Kanal Bar“ in Esch/Alzette, haben derzeit ihre Türen geschlossen Foto: Editpress/Julien Garroy

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Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich im Konjunkturkomitee darauf geeinigt, dass die Anträge auf Kurzarbeit im Januar noch bis zum 30. Dezember inklusive eingereicht werden können. 

Von der Maßnahme können die Betriebe profitieren, die gezwungen sind, wegen der Corona-Krise ihre Türen vorübergehend zu schließen. Die außergewöhnliche Verlängerung der Frist gilt für die Anträge auf Kurzarbeit im Januar 2021. Die Dokumente können noch bis zum 30. Dezember inklusive über die Plattform MyGuichet.lu eingereicht werden.