LehrhilfenRegierung unterstützt ausbildende Betriebe mit einmaliger finanzieller Prämie

Lehrhilfen / Regierung unterstützt ausbildende Betriebe mit einmaliger finanzieller Prämie
Die Regierung will sicherstellen, dass es auch zukünftig genügend Ausbildungsplätze in Betrieben gibt Symbolbild: Editpress/Isabella Finzi

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Luxemburger Betriebe sollen auch in Zukunft in die Berufsausbildung investieren und die Arbeitsplätze ihrer Lehrlinge garantieren. Deshalb will die Regierung ausbildende Betriebe mit einer einmaligen Prämie unterstützen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums am Dienstag hervor.

Ausbildende Betriebe können sich auf eine einmalige Finanzspritze freuen, das teilt das Bildungsministerium in einer Pressemitteilung mit. Die Unternehmen sollen dafür entlohnt werden, trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage in die Ausbildung junger Leute zu investieren und keine Lehrstellen abzubauen.

Die Höhe der Prämie wird dabei an mehrere Bedingungen geknüpft. Ausschlaggebend sind dabei die Anzahl der Lehrlinge und die durchschnittliche jährliche Zahl an Auszubildenden der vergangenen Jahre. Sollte der Antragsteller das Recht zur Ausbildung vor mehr als drei Jahren erhalten haben, wird die durchschnittliche Anzahl an Auszubildenden der letzten drei Jahre als Grundlage genommen. Hat der Betrieb das Ausbildungsrecht erst später zugeteilt bekommen, gilt das Datum des Erwerbs des Rechts auf Ausbildung bis zum Datum der Antragstellung als Referenzperiode für die Durchschnittsanzahl an Auszubildenden.

Ausbildende Betriebe werden entlohnt

Pro Lehrvertrag, der am 15. Juli in Kraft war und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in Kraft ist, werden 1.500 Euro ausgeschüttet, wenn die Anzahl an Auszubildenden im Betrieb in diesem Jahr unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt. 3.000 Euro erhalten die Unternehmen, wenn genau so viele Lehrlinge im Betrieb arbeiten oder sogar mehr.

Die Zahl der ab dem 16. Juli 2020 neu abgeschlossenen Lehrverträge wird bei der Vergabe der Gelder ebenfalls in Betracht gezogen. Pro neu abgeschlossenem Lehrvertrag erhält der ausbildende Betrieb 3.000 Euro, wenn die Anzahl an Auszubildenden im Betrieb in diesem Jahr unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt. Es sind sogar 4.500 Euro, wenn genau so viele Lehrlinge im Betrieb arbeiten wie in der Referenzperiode davor oder sogar mehr.

Auch die Anzahl der übernommenen Lehrverträge soll berücksichtigt werden, wenn das Lehrverhältnis nach dem 24. Juni endete. Unabhängig von der Anzahl an Auszubildenden schüttet die Regierung 5.000 Euro pro übernommenem Lehrvertrag aus. Ein Lehrvertrag kann nach dem 24. Juni nicht mehr als zweimal übernommen werden, ansonsten wird keine Prämie ausgezahlt.

Fristende am 15. Juli 2021

Fristende für die Antragstellung ist der 15. Juli 2021. Um die Prämie erhalten zu können, muss der Betrieb am Tag der Beantragung der Einmalprämie berechtigt sein, Lehrlinge auszubilden. Der Ausbildungsvertrag muss vorgelegt werden können, ebenso wie der Nachweis der erfolgreich bestandenen Probezeit. Der Zentralstelle der Sozialversicherungen muss ein Zugehörigkeitszertifikat des Lehrlings vorgelegt werden.

Zusätzlich muss der Antragsteller eine Erklärung abgeben, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Konkursverfahren läuft, und eine Liste der Auszubildenden einreichen.

Jangeli
18. August 2020 - 18.06

Alles schéin an gudd, ower no der Ausbildung probéieren se ësou wiesou beim Staat oder Gemeng önner Daach ze kommen, wann nëtt dann gëtt no gehollef. Woufir dann nach ausbilden ???