Verfassungsrat kippt „Gesetz Florange“

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Der französische Verfassungsrat hat wesentliche Bestimmungen des sogenannten "Florange Gesetzes" gekippt. Das Gesetz verletze das Recht auf Eigentum und das Recht auf Unternehmertum urteilten die Hüter der französischen Verfassung.

Das von den Sozialisten erarbeitete und beschlossene Gesetz sah vor, dass Unternehmen, die eine Fabrik schließen wollen, versuchen sollten, die Fabrik zu verkaufen. Den Gewerkschaften sprach das Gesetz dabei weitgehende Vollmachten zu.

Das „Florange Gesetz“ geht auf die Auseinandersetzungen zurück, die 18 Monate die Auseinandersetzung um die Stahlfabriken von ArcelorMittal geprägt hatte. ArcelorMittal wollte die Hochöfen abschalten, die Gewerkschaften und die Sozialisten wehrten sich dagegen. Als Wahlkämpfer hatte Hollande in Florange ein Gesetz versprochen, dem zufolge Unternehmen nicht mehr das Recht haben sollten, Fabriken zu schließen. Sie sollten dagegen verpflichtet werden, solche Fabriken zu verkaufen. Das Gesetz wurde dann in den Beratungen abgeschwächt.

Die Richter des obersten Verwaltungsgerichtes Frankreichs hatten bei der Begutachtung des Gesetzes moniert, dass der Verkauf eine Verpflichtung werden sollte. Daraus wurde bei der definitiven Fassung des Gesetzes die Auflage, dass man einen Käufer suchen müsse. Aber auch diese Auflage wurde von den Verfassungshütern gekippt. Das Gesetz ist damit seiner Substanz entleert. Der Verfassungsrat war von den Fraktionen der bürgerlichen Bewegung UMP in der Nationalversammlung und im Senat angerufen worden.

Die französischen Sozialisten haben angekündigt, dass sie das Gesetz in einer neuen Fassung erneut in die Nationalversammlung zur Beratung einbringen.
(Helmut Wyrwich/Tageblatt.lu)