Gladbecker Geiselgangster Degowski wieder in Freiheit

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Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner waren 1988 verantwortlich für das so spektakuläre wie blutige Geiseldrama von Gladbeck. Einer der beiden kommt jetzt vorzeitig frei.

Der Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski ist nach fast 30 Jahren Haft wieder frei. Der 61-Jährige konnte nach Angaben des Landgerichts Arnsberg die Justizvollzugsanstalt im westfälischen Werl am Donnerstag mit neuer Identität verlassen. Zunächst hatte die Bild-Zeitung über die Freilassung berichtet.

Degowski und sein ein Jahr jüngerer Komplize Hans-Jürgen Rösner hatten im August 1988 die Bundesrepublik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub in Gladbeck mit Geiseln quer durch Deutschland. Drei Menschen starben. Das Gladbecker Geiseldrama ging als eines der spektakulärsten Schwerverbrechen in die deutsche Kriminalgeschichte ein. Degowski und Rösner wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Rösner sitzt weiterhin im Gefängnis

Bei Degowski wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Rösner, bei dem zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, sitzt weiterhin im Gefängnis. Auch er strebt eine vorzeitige Entlassung an. Voraussetzung ist eine Therapie.

Degowskis lebenslange Freiheitsstrafe hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg am 10. Oktober 2017 unter zahlreichen Weisungen zur Bewährung ausgesetzt. Sie hatte sich nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums auf die günstige Prognose und das tadellose Verhalten Degowskis im Vollzug gestützt. Eine Entlassung war für die nächsten Monate angekündigt worden.

Laut Gutachten sei der 61-Jährige „nachgereift, psychisch stabil“ und ohne Alkohol- und sonstige Suchtprobleme, hatte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) im November erklärt. Degowski habe alle Lockerungen der Justizvollzugsanstalt Werl beanstandungsfrei absolviert – insgesamt 38 unbegleitete sowie zwölf Langzeitausgänge. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keinerlei Einwände erhoben.

Peter Mutschke
17. Februar 2018 - 9.41

Man begehe ein spektakuläres Verbrechen,bekommt 30 Jahre Rundumversorgung vom Staat und man hat ausgesorgt wenn man seine Strory einigermaßen schlau vermarktet.