Würstchen und Brote ab 4 Uhr morgens

Würstchen und Brote ab 4 Uhr morgens

Bäckereien und Metzgereien dürfen ab 4 Uhr morgens öffnen. Das Wirtschaftsministerium hat eine entsprechende Ausnahmeregelung ausgearbeitet. Sie ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft und gilt für alle Handwerker, die mit Lebensmitteln arbeiten. Diese Zeit will das Wirtschaftsministerium nutzen, um an einer entsprechenden Gesetzesänderung zu arbeiten, wie Staatssekretärin Francine Closener (LSAP) gegenüber RTL erklärte.

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