Schule, Arbeit, Tod: Das zahlt der Luxemburger Staat den Menschen

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Der luxemburgische Sozialstaat hält eine Reihe von Maßnahmen bereit, die es wirtschaftlich benachteiligten Menschen ermöglichen sollen, ihr Leben zu meistern. Von anderen Instrumenten wiederum können Sozialversicherte profitieren, ohne weitere Bedingungen zu erfüllen.

Der luxemburgische Sozialstaat hält eine Reihe von Maßnahmen bereit, die es wirtschaftlich benachteiligten Menschen ermöglichen sollen, ihr Leben zu meistern. Von anderen Instrumenten wiederum können Sozialversicherte profitieren, ohne weitere Bedingungen zu erfüllen.

Auch weil über einige davon derzeit debattiert wird, hier ein kleiner Überblick.

Mindestlohn: Wer über 18 Jahre alt ist und keine Ausbildung hat, für den gilt in Luxemburg der unqualifizierte Mindestlohn von 1.998,59 Euro monatlich. Damit hat Luxemburg nach Australien den höchsten Mindestlohn der Welt. 15- bis 17-Jährige erhalten, wenn sie arbeiten, 75 Prozent davon, 17- bis 18-Jährige 80 Prozent. Der qualifizierte Mindestlohn liegt bei 2.398,30 Euro. Er entspricht 120 Prozent des unqualifizierten Mindestlohnes. Die Gewerkschaft OGBL etwa fordert derzeit eine substanzielle Erhöhung des Mindestlohnes um 10 Prozent.

RMG: Das garantierte Mindesteinkommen (RMG) beträgt 1.401,18 Euro monatlich. Ein Haushalt mit zwei erwachsenen Personen erhält 2.101,80 Euro. Für jede weitere erwachsene Person erhält der Haushalt 400,93 Euro und für jedes Kind 127,37 Euro.

Teuerungszulage: Die Teuerungszulage für Haushalte mit geringem Einkommen beträgt in diesem Jahr 1.320 Euro für einen Einpersonenhaushalt. Ein Zweipersonenhaushalt erhält 1.650 Euro, ein Dreipersonenhaushalt 1.980 Euro, ein Vierpersonenhaushalt 2.310 Euro und größere Haushalte 2.640 Euro. Um diese Zulage zu erhalten, darf ein Einpersonenhaushalt nicht mehr 24.026,89 Euro im Jahr verdienen. Bei einer zweiten Person im Haushalt steigt diese Grenze um 12.013,44 Euro und bei jeder weiteren um 7.208,07 Euro. Der OGBL fordert eine Aufwertung dieser Leistung und reklamiert, dass sie nicht indexiert ist, d.h. ihr Wert sich nicht mit der Inflation automatisch nach oben bewegt.

Schulanfangszulage: Mit dieser Zulage will der Staat die Kosten abfedern, die für Eltern zu Beginn des Schuljahres anfallen. Sie beträgt für jedes Kind von sechs bis elf Jahren 115 Euro und für jedes Kind über zwölf Jahren 235 Euro. Die Schulanfangszulage wird automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist also nicht nötig.

Geburtszulage: Die Geburtszulage beträgt insgesamt 1.740,09 Euro. Sie wird in drei Teilbeträgen von jeweils 580,03 Euro ausgezahlt, die jeweils an bestimmte unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind: die vorgeburtliche Zulage, die eigentliche Geburtszulage und die nachgeburtliche Zulage. Die vorgeburtliche Zulage und die eigentliche Geburtszulage werden an die Mutter ausgezahlt. Grenzgänger können diese Zulagen nicht für ihre Frau oder Partnerin beantragen, wenn diese nicht in Luxemburg lebt.

Einkommen während des Elternurlaubes: Das Einkommen während des Elternurlaubes berechnet sich seit dem 1. Dezember 2016 anders als bislang. Es entspricht nun dem durchschnittlichen Einkommen in den zwölf Monaten vor Antritt und beträgt (bei einer Vollzeitstelle) mindestens 1.998,59 Euro im Monat und höchstens 3.330,98 Euro. Vorher wurde das Einkommen als Pauschale bezahlt.

Bestattungskosten: Stirbt ein Sozialversicherter, dann trägt die Kasse 1.032,90 Euro der Bestattungskosten, die der Person gezahlt werden, die das Geld vorgestreckt hat.