Mutmaßlicher Prinzessinnen-Entführer wieder auf freiem Fuß

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Ein am 6. April in Luxemburg festgenommener französischer Staatsbürger soll wieder freigelassen werden. Der seinerzeit zugrunde liegende internationale Haftbefehl ist anscheinend bei Interpol zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Das teilt die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. 

Bei Interpol lag ein internationaler Haftbefehl (Red Notice) gegen einen Franzosen vor – ausgestellt auf Betreiben der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), wo die Person der Entführung beschuldigt wurde. Gemäß des Luxemburger Auslieferungsgesetzes wurde von einem hiesigen Untersuchungsrichter auf Antrag des Staatsanwalts ein vorläufiger Haftbefehl erlassen.

Nun wird der Franzose aber wieder freigelassen – weil der internationale Haftbefehl gegen ihn gar nicht mehr besteht: Am 8. Mai wurde die „Red Notice“ von Interpol wieder ausgesetzt, ohne jedoch die luxemburgische Staatsanwaltschaft oder die zuständigen Polizeiinstanzen darüber zu informieren. Erst auf Initiative der luxemburgischen Behörden wurde die Aufhebung bekannt.

Zudem haben die VAE über den diplomatischen Weg das Auslieferungsgesuch und die dazugehörigen Dokumente – zu denen auch die Beschreibung der kriminellen Handlung des Gesuchten zählt – nicht vorgelegt. Das hätte aber innerhalb von 18 Tagen nach der Festnahme geschehen müssen. Die Frist kann auf höchstens 45 Tage verlängert werden und wäre dann am 21. Mai um Mitternacht ausgelaufen.

Identität des Festgenommenen

Wie L’essentiel berichtet, könnte es sich bei dem Festgenommenen um Christian E. handeln. Der Fitnesscoach soll einer Prinzessin aus Dubai zur Flucht verholfen haben. Latifa Al Maktoum wollte demnach vor ihrem Vater flüchten, weil dieser sie misshandelt habe. Bei ihrem Vater handelt es sich um Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Herrscher von Dubai und Premierminister der VAE.

In einem Video auf Youtube äußerte sich die Prinzessin zu dem Fall.

Grummel
16. Mai 2018 - 19.29

Se hu jo alles richtég gemaach. En Interpol Mandat muss berücksichtégt gin. Mee Ausliwwerung nemmen wann de Rèscht och stemmt. Ass hei net de Fall also ass den Haer nees frai. Wou ass do "Schande"?