Entscheidung im Fall Françoise vertagt

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Am Dienstag wurde der Dopingfall um Fußballspieler Emmanuel Françoise vor dem „Conseil supérieur de discipline contre le dopage“ (CSDD) verhandelt. Es ging allerdings nicht um den Fall an sich, sondern um einen Formfehler, genauer gesagt das Fehlen einer Unterschrift, von Seiten der luxemburgischen Anti-Doping Agentur (ALAD) beim Einlegen der Berufung. Die ALAD tritt vor dem „Conseil supérieur de discipline contre le dopage“ als Ankläger auf. Der CSDD berät nun über den Formfehler.

Zur Erinnerung: Françoise wurde am 14. Mai 2017 im Anschluss an die Partie F91 gegen Fola positiv getestet. Der Franzose leidet unter Asthma und ist deshalb auf das Medikament Ventolin angewiesen. Aufgrund einer Asthma-Krise riet sein Arzt ihm dazu Terbutalin zu nehmen, das allerdings seit dem 1. Januar 2017 auf der Doping-Liste steht. Françoise bestritt die Einnahme nicht, erklärte allerdings, dass er das Medikament aus gesundheitlichen Gründen und nicht zur Leistungssteigerung einnahm.

Zwei Unterschriften nötig

Vor dem „Conseil de discipline contre le dopage“ (CDD) wurde Françoise – der mittlerweile in Niederkorn spielt – am 24. Juli freigesprochen. Die ALAD wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem “Conseil supérieur de discipline contre le dopage” ein. Und hier fiel der Formfehler auf. Das Schreiben der ALAD, indem sie den CDD oder den CSDD mit einem Dopingfall beauftragen, muss über zwei Unterschriften verfügen. Allerdings war auf dem Antrag für die Berufung lediglich eine Unterschrift.

Dies war übrigens bei bisher in sämtlichen Fällen so, nur dass niemand darauf aufmerksam wurde und der ALAD nicht bewusst war, dass sie zwei Unterschriften benötigen. Bis auf die Anwälte von Emmanuel Françoise eben. Der CSDD bot beide Seiten um eine Stellungnahme, die dann auch schriftlich erfolgte. In der Verhandlung am Dienstag hatte keine Partei etwas hinzuzufügen, so dass der CSDD entschied, sich über den Formfehler zu beraten und die Parteien in naher Zukunft über ihre Entscheidung zu informieren. Sollte dem Formfehler stattgegeben werden, muss Françoise keine weiteren Sanktionen befürchten. Sollte der Formfehler nicht zurückbehalten werden, wird der Fall noch einmal neu vor dem CSDD verhandelt.

Kommt der CSDD dem Formfehler nach, heißt dies allerdings nicht, dass die Fälle sämtlicher gesperrten Sportler, wo ebenfalls eine Unterschrift fehlte, wieder aufgerollt werden. Diese können lediglich bei ihren Anwälten nachfragen, wieso diese nicht auch auf diesen Formfehler hingewiesen haben.

J.C. KEMP
17. November 2017 - 15.22

Ist es denn nicht trotzdem komisch, dass viele von diesen Leuten an Asthma leiden. Gibt es eine Statistik, die die Häufigkeit von Asthma bei Sportlern und die Häufigkeit bei der allgemeinen Bevölkerung vergleicht?