Bekommen Grenzgänger bald Arbeitslosengeld aus Luxemburg?

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In Zukunft sollen Arbeitslose von dem Land Geld bekommen, in dem sie vorher gearbeitet haben – egal, ob sie dort auch wohnen. Dieser Plan der EU-Kommission wird immer konkreter. Und er bereitet der Luxemburger Regierung Sorgen. Wie werden Tausende von Grenzgängern betreut – und bezahlt?

186.569 Grenzgänger arbeiten in Luxemburg. 96.588 von ihnen wohnen in Frankreich, 45.179 in Belgien und 44.882 in Deutschland. Sie alle haben eines gemein: Verlieren sie ihren Luxemburger Job, dann bekommen sie kein Arbeitslosengeld von der ADEM, sondern von der Arbeitsbehörde an ihrem Wohnort.

Das ist eine Regelung, die Marianne Thyssen ändern will. Die EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales hatte schon 2016 vorgeschlagen, dass das EU-Land die Arbeitslosen in Zukunft bezahlt, in dem sie zuvor Beiträge und Steuern gezahlt haben. „Wir möchten eine bessere und faire Verbindung zwischen dem Land, wo die Beiträge geleistet werden, und dem Ort, wo sie empfangen werden“, sagt Thyssen dem Tageblatt. „So stellen wir eine faire Verteilung der finanziellen Last zwischen den Mitgliedstaaten sicher.“

Keine Begeisterung in Luxemburg

Thyssens Plan stieß in Luxemburg schon 2016 auf keine große Begeisterung. Zwar muss jedes EU-Land bereits jetzt für seine ausländischen Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung an ihr Heimatland leisten, wenn diese arbeitslos werden. Allerdings entspricht diese nur dem dort üblichen Satz – und ist außerdem nur für fünf Monate fällig. Zudem hat sich Luxemburg bei der Verabschiedung der entsprechenden EU-Verordnung 883 im Jahr 2004 eine Sonderregelung ausgehandelt. Anstatt für fünf muss die Luxemburg nur für drei Monate das Geld an die Arbeitsbehörden seiner Nachbarn Frankreich, Belgien und Deutschland überweisen.

Grenzgänger bei der Adem?

Schon jetzt kann sich bei der Adem jeder arbeitsuchend melden, der dem luxemburgischen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und über eine entsprechende Arbeitserlaubnis verfügt. Grenzgänger müssen die gleichen Pflichten erfüllen wie Gebietsansässige. So müssen sie sich zum Beispiel mindestens einmal im Monat persönlich bei ihrem Berater melden sowie auf alle Vermittlungsvorschläge reagieren. Im Februar 2018 nutzten 804 Ausländer die Adem auf diese Weise.

Aber das könnte sich bald ändern. Im Oktober und Dezember 2017 beschloss der Europäische Rat neue „generelle Leitbilder“ für die Änderungen an Verordnung 883. Als Basis diente der Vorschlag von EU-Kommissarin Thyssen. Seit Januar 2018 verhandeln die Mitgliedstaaten unter der Ägide der bulgarischen Ratspräsidentschaft über die Details. Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit befürchtet, dass es jetzt schnell geht.

„Das stellt uns vor große Probleme“, erklärt er gegenüber dem Tageblatt. Der LSAP-Politiker schätzt, dass sich die Ausgaben des Luxemburger Staats für die arbeitslosen Grenzgänger mit Einführung der neuen Regelung von 30 Millionen Euro auf 60 Millionen verdoppelt.

Aber: „Das Geld ist nicht das Problem“, sagt Schmit. Er fürchtet vor allem ein Anwachsen der Bürokratie. „Wenn sich alle Grenzgänger bei der ADEM anmelden, dann wird sie vor verwaltungstechnische Probleme gestellt, sie wird den aktuellen Stand nicht mehr meistern können“, sagt Schmit.

Im Februar 2018 betreute die ADEM 16.642 Arbeitslose – in Luxemburg. Für 8.292 Grenzgänger überwies der Staat 2017 die Ausgleichszahlung in ihre Heimatländer. „Die zusätzlichen Dossiers würden uns vor große Herausforderungen stellen“, sagt Schmit. „Die arbeitslosen Grenzgänger müssten die gleiche Behandlung bekommen wie jeder andere Arbeitslose in Luxemburg.“

Ein weiterer Kritikpunkt, den der Minister ins Feld führt: Die ADEM wäre nicht in der Lage, die ausländischen Arbeitslosen in ihren Heimatländern auf die Erfüllung ihrer Pflichten zu kontrollieren. Arbeitet jemand etwa schwarz? Oder hat er inzwischen eine neue Stelle im Heimatland angenommen? „Es kann ja nicht sein, dass jemand in seinem Heimatland arbeitet und trotzdem noch Arbeitslosengeld aus Luxemburg bezieht“, sagt Schmit.

Aber für dieses Argument ist die EU-Kommission inzwischen gewappnet. „Wir wollen die Werkzeuge für die nationalen Behörden verstärken, um die Risiken von Missbrauch zu bekämpfen“, erklärt Kommissarin Thyssen. Dabei soll das neue IT-System zum elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) helfen – und die Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde.

Superbehörde soll’s richten

„Ich habe nicht gesehen, dass diese Behörde überprüfen soll, ob Grenzgänger eine Arbeit gefunden haben“, sagt Schmit. „Wir schaffen ein System, das noch bürokratischer ist als das bestehende – und noch schwerer zu kontrollieren ist.“

Der Luxemburger Minister will seine Kritik nach wie vor in Brüssel vorbringen. Aber die Chancen, dass die neuen Regelungen noch in diesem Jahr beschlossen werden, stehen nicht schlecht. „Es gibt viele Länder, die kein Problem damit haben – weil sie keine Grenzgänger haben“, sagt Schmit. Es könnte eine qualifizierte Mehrheit geben, wenn die Mitgliedstaaten abstimmen. „Aber bis dahin werde ich mich noch kräftig mit dem Thema auseinandersetzen – und mit Herrn Juncker, der die Situation in Luxemburg hoffentlich noch kennt.

Den Jeng
24. Juli 2018 - 13.43

Gudden Metteg, Ech verstinn hei verschidden saachen nit esou richteg. Den Auslänner, sief DE, FR, BE..., Schafft an Kotiséiert hei am Land. CNS an Co get och hei Kotiséiert, esougour geet Kannergeld an daat entsprichend Land eriwer iwerwisen, en plus och d´pensioun! Sou erklärt mer weg elo ewou den problem ass? Z.B. ech wunnen an Daitschland (hei kans de der jo naicht méi kaafen) an Schaffen an Letzebuerg, alles as conforme, Kannergeld, CNS.. etc... Also et get hei am Staad geschafft an kotiséiert, waat huet elo d´Ausland domadder zedinn? Hun jo nit do kotiséiert an Geschafft. Wann Ech daat elo richteg verstinn, dann Sachaffen mer hei zu Letzebuerg, sin versechert, bezulen Stéieren hei, awer wann mer Aabechtslos ginn muss daat Land bezuelen wou mer näicht Bezuelt an Geschafft hun? Ewéi geet daat dann? Sinn mer EU oder nit?

Dirk
24. Juni 2018 - 11.23

eben, warum wird sich da so quer gestellt. Wegen dem Geld? Soziallasten und Steuern werden wie von allen anderen gezahlt! Man Power? Na dann muss eben personell nachgezogen werden und zusätzliche Jobs werden auch noch geschaffen! Problem der Kontrolle? Im Fall der Kontrollen der CCSS funktioniert doch auch! Die aktuelle Konstellation führt so im Fall der Arbeitslosigkeit zu einem massiven finanziellem Problem, da im Bsp Deutschland, der Einschnitt so massiv ist, dass viele in ein finanzielles Loch fallen, da die Zahlungen deutlich niedriger sind und so laufende Verpflichtungen fast nicht mehr getragen werden können. Dies kann nicht im Sinne des Luxemburger Staates sein, schließlich tragen die Grenzgänger auch ihren, nicht unerheblichen Beitrag, zu Wohlstand Luxemburg´s bei!

fändel
16. April 2018 - 18.59

vielleicht wird das dann unsere Regierung(en) dazu bewegen, fiktive Handwerkerbetriebe, die zig-weise Arbeitnehmer bei der CCSS anmelden, diese aber alle in den Grenzregionen arbeiten lassen, zu stoppen. Denn diese Arbeitnehmer werden dann ja nur darauf warten, in den Chômage geschickt zu werden, um dann monatelang die luxbg. Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, welche viel höher sein wird als der örtliche Mindestlohn. Am schönsten wird es dann sein, dieselbe Prozedur nach einigen Jahren zu wiederholen.

Ouni Neid
15. April 2018 - 17.26

Interessant dass mal wieder nur Belgier und Franzosen in den Kommentaren hier genannt werden. Kein Wort über Deutsche Grenzgänger. Wann wird den endlich mal diese Unzufriedenheit der Luxemburgern den Frankophonen gegenüber zur Kenntnis genommen, den Kopf aus dem Sand gezogen und die zu Grunde liegenden Ursachen erforscht, gedeutet und wenn nötig behoben.

duscholux
15. April 2018 - 16.42

"Tageblatt: "Im Oktober und Dezember 2017 beschloss der Europäische Rat neue “generelle Leitbilder” für die Änderungen an Verordnung 883. " Und? Hat Luxemburg 2017 bei diesem Ratsbeschluss sein Veto eingelegt?

Grummel
15. April 2018 - 9.32

Krankekees kontroller fueren och iwwert d'grenz a F/B/D kontrolléieren

ramon
14. April 2018 - 21.20

si schaffen jo och hei ,verdingen hei Geld ,waat se awer nett hei ewechgin,ass absolut novollzeihbar dass da keng mei därfen agestallt gin an de chomage dann a Frankreich bleiwt -aPatsch-

Mick
14. April 2018 - 18.25

Da die Grenzgänger ihre Soziallasten und Steuern hier im Land bezahlen ist das auch nachvollziehbar und richtig!

René Charles
14. April 2018 - 12.40

Dat gëtt jo heiter: hei sin Fransousen déi mat enger franséischer Franchise fir franséisch Firmen-Filialen schaffen resp. een eegene Betrieb hun (esou verschidden "Aufwärm"-Bäcker). Wann déi eng faillite bauen (sou wéi eenzelner an der Groussgaass dëslescht) stellen sech Froen.

Serenissima en Escher Jong
14. April 2018 - 11.34

Luxemburg kann ja einfach ein Veto in Brüssel einlegen, und sich einfach quer stellen wenn die Regelung kommt, einige andeer EU Länder haben ja auch in Sachen Flüchtlinge nicht die EU Auflagen umgesetzt...und bleiben ungestraft.... villeicht wird dann die EU Kommission einsichtiger. Wir sollte nicht alles schlucken auch wir können unsere Interessen zu verteidigen..insbesondere da ma ja nicht einmal unsere Einwände angehört hat....

Sandrine
14. April 2018 - 9.37

Damn Ginn Frontalieren vun Nanzeg eeben op Plaazen zu Woltz gescheckt. An wann se refuseieren Sinn se raus. D'EU mescht den Leit domat kee Gefallen - och wann ee weess dass den franseichen System ennert Emstaen méi favorabel ass (60% vun Salaire awer net limiteiert, bei eis 80%, awer op 2,5x Mindestloun limiteiert).