Was sagt das Gesetz?

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Jeder, der seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, ist potenzieller Organspender. Nach dem Gesetz vom 25. November 1982 können ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden, es sei denn, er hat seinen Widerspruch zu Lebzeiten in schriftlicher Form festgehalten.

Jeder, der seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, ist potenzieller Organspender. Nach dem Gesetz vom 25. November 1982 können ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden, es sei denn, er hat seinen Widerspruch zu Lebzeiten in schriftlicher Form festgehalten.
Es wird somit gegenseitige Solidarität vorausgesetzt. Der Gesetzgeber nimmt an, dass jeder, der sich zu Lebzeiten nicht formell gegen eine Organspende ausgesprochen hat, seine Organe für eine Transplantation zu spenden bereit ist.
Das Vorliegen eines Organspenderausweises erleichtert die Arbeit des Ärzteteams, denn eine Organstransplantation ist ein Wettlauf mit der Zeit. Darüber hinaus erspart ein solcher Ausweis den Angehörigen des Toten, sich zu einem schmerzlichen und häufig unerwarteten Zeitpunkt, für oder gegen eine Organentnahme entscheiden zu müssen.
Die Entscheidung, Organe zu spenden, kann Leben retten. Es gibt keine feste Altersgrenze, um Organe zu spenden. Gemäß den Statistiken der gemeinnützigen Stiftung Eurotransplant, die den Austausch von Spenderorganen zwischen Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Slovenien und Kroatien koordiniert (Bevölkerung von 122 Millionen Einwohnern), waren im vergangenen Jahr über 16.000 Menschen auf den verschiedenen Wartelisten für eine Organtransplantation eingetragen.
Um diesen Bedarf zu decken, wären 132 Organe pro Million Einwohner notwendig gewesen, für eine Transplantation standen aber lediglich 58 Organe zur Verfügung.
Weitere Infos
unter Tel.:
247-85560Jeder, der seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, ist potenzieller Organspender. Nach dem Gesetz vom 25. November 1982 können ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden, es sei denn, er hat seinen Widerspruch zu Lebzeiten in schriftlicher Form festgehalten.
Es wird somit gegenseitige Solidarität vorausgesetzt. Der Gesetzgeber nimmt an, dass jeder, der sich zu Lebzeiten nicht formell gegen eine Organspende ausgesprochen hat, seine Organe für eine Transplantation zu spenden bereit ist.
Das Vorliegen eines Organspenderausweises erleichtert die Arbeit des Ärzteteams, denn eine Organstransplantation ist ein Wettlauf mit der Zeit. Darüber hinaus erspart ein solcher Ausweis den Angehörigen des Toten, sich zu einem schmerzlichen und häufig unerwarteten Zeitpunkt, für oder gegen eine Organentnahme entscheiden zu müssen.
Die Entscheidung, Organe zu spenden, kann Leben retten. Es gibt keine feste Altersgrenze, um Organe zu spenden. Gemäß den Statistiken der gemeinnützigen Stiftung Eurotransplant, die den Austausch von Spenderorganen zwischen Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Slovenien und Kroatien koordiniert (Bevölkerung von 122 Millionen Einwohnern), waren im vergangenen Jahr über 16.000 Menschen auf den verschiedenen Wartelisten für eine Organtransplantation eingetragen.
Um diesen Bedarf zu decken, wären 132 Organe pro Million Einwohner notwendig gewesen, für eine Transplantation standen aber lediglich 58 Organe zur Verfügung.
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unter Tel.:
247-85560