Mars di Bartolomeo: „Haben Fortschritte erzielt“

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Bei der gestrigen Tagung der EU-Gesundheitsminister in Luxemburg stand unter anderem die Frage der Rechte von Patienten, die sich im EU-Ausland behandeln lassen, auf der Tagesordnung.

Zudem wurde über eine gemeinsame Vorgehensweise bei Impfungen gegen die Schweinegrippe beraten.
  
 Mit einer gewissen Zufriedenheit habe er feststellen können, dass bei den Diskussionen über die Patientenrechte bei den grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten Fortschritte gemacht wurden, erklärte der luxemburgische Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo. Vor allem was die Vorabgenehmigungen anbelangt, die von den Patienten bei ihren Krankenversicherungen eingeholt werden müssen, bevor sie sich im Ausland stationär behandeln lassen wollen. Die Erteilung dieser Vorabgenehmigungen wird weiterhin im Zuständigkeitsbereich der EU-Mitgliedstaten liegen, erklärte Mars di Bartolomeo, sofern diese nicht übermäßig viele Anfragen von Patienten ablehnen.
In Luxemburg sei die Ablehnungsrate mit 1,2 Prozent relativ gering, erklärte Mars di Bartolomeo weiter. Er meinte jedoch, dass es den EU-Staaten möglich sein muss, Anfragen für medizinische Eingriffe im Ausland abzulehnen, „wenn durch Gesundheitstourismus das eigene Gesundheitssystem beeinträchtigt wird“. Abgewiesen wurde die Forderung der EU-Kommission, nach der die EU-Staaten nachweisen müssten, inwiefern ihr Gesundheitssystem in Gefahr sei, wenn die Anfrage eines Patienten abgelehnt wurde.
Die Regelung der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienste war ursprünglich Teil der sogenannten Bolkestein-Richtlinie über die Liberalisierung der Dienstleistungen in der EU. Das Europäische Parlament hatte jedoch durchgesetzt, dass unter anderem der Gesundheitsbereich nicht in den Anwendungsbereich fallen soll.
Nun hat die EU-Kommission vorgesehen, dass als einzige juristische Basis für die Richtlinie über die grenzüberschreitenden Gesundheitsdienste die Regeln des Binnenmarktes Geltung haben sollen. Eine Reihe von EU-Ländern, darunter auch Luxemburg, fordert jedoch, dass die Richtlinie eine doppelte juristische Basis erhalten und daher auch die öffentliche Gesundheit mit einbezogen werden soll.

Koordinierungbei Schweinegrippe

Unterstützung von Deutschland erhielt Luxemburg, was den Alterspflegebereich anbelangt. Dieser soll nun auf Verlangen Luxemburgs aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeklammert werden, womit sich die Kommission denn auch einverstanden erklärte, so Mars di Bartolomeo weiter.
Diskutiert haben die 27 EU-Gesundheitsminister darüber hinaus über eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Impfung gegen die Schweinegrippe. So wollen sich die EU-Staaten etwa eins werden, welche Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden sollen. Zudem wollen sie gemeinsam gegenüber den Pharmaunternehmen auftreten, die die Impfstoffe produzieren und vertreiben, erklärte der luxemburgische Gesundheitsminister weiter. gk