/ "Geldwäsche-Vorwürfe eine Unterstellung"

(Tageblatt-Archiv)
Während eines Interviews auf Radio 100,7 erhob Pascal Saint-Amans, Direktor für Steuerfragen bei der OECD, Vorwürfe der Geldwäsche gegen den Luxemburger Freeport. Die Einrichtung entspreche nicht den internationalen Transparenzstandards, da den Kunden Geheimhaltung versprochen würde.
Saint-Amans ist in Luxemburg kein Unbekannter, zeichnete er doch bereits verantwortlich, als es galt, den Luxemburger Finanzplatz auf die sogenannte schwarze Liste der OECD zu setzen.
Auch David Arendt wurde ein Interview gewährt. Laut 100,7 dementierte er die Vorwürfe der Geldwäscherei nicht formell. Dies wollte Arendt gestern nicht auf sich sitzen lassen. „Im Nachhinein muss ich sagen, dass das Interview dermaßen unglücklich geschrieben wurde, dass der Eindruck entstehen musste, dass ich die Vorwürfe nicht dementiert hätte“, so Arendt dem Tageblatt gegenüber. „Das will ich aber jetzt richtigstellen, indem ich sie formell dementiere.“
Gesetz „garantiert Rückverfolgung“
„Zuerst einmal möchte ich sagen, dass der Freeport kein Geld lagern wird, sondern Wertobjekte“, meinte Arendt.
Im Falle einer Transaktion würden die Kunden sowieso den normalen Bankenkreislauf benutzen müssen. Der Freeport selbst sei aber keine Bank und verlasse sich deshalb auf die Banken, welche etwa die Regulierungen über Geldwäsche, Terrorfinanzierung usw. zu befolgen hätten.
Da der Freeport aber eine Zone sei, in der die Begleichung der Mehrwertsteuer gestundet werde, sei der Zoll vor Ort, um u.a. dies zu überwachen.
Das Gesetz vom 28. Juli 2011 habe demnach die Empfehlungen des Staatsrates befolgt, der sich Sorgen machte, dass Kunden ihre Identität beziehungsweise die Herkunft ihrer Ware verschleiern könnten.
Keine „krummen Dinge“ drehen
Zudem müssten die Spediteure, welche die Waren für ihre Kunden im Freeport lagerten, eine Lizenz der Zollverwaltung bekommen. Noch sei man dabei, dies auszuarbeiten, allerdings stünde das Gebäude ja noch nicht einmal. „Hierbei handelt es sich um international renommierte Unternehmen, die es sich kaum leisten können, krumme Dinge zu drehen.“ Auch diese Unternehmen hätten – je nach Größe – Prozeduren zu befolgen, die Undurchsichtigkeiten bei Kunden und Waren verhindern sollen.
„Zu jeder Zeit muss Rückverfolgbarkeit herrschen über den Kunden und die Waren. Jede Ware, die in den Freeport verlagert wird, muss auf die Inventarliste. Der Zoll hat nicht nur absoluten Einblick in diese Liste, sondern auch das Recht auf unbegrenzten Zugriff auf die Waren“, erklärte Arendt. Der Gesetzesrahmen garantiere demnach die Rückverfolgung der Waren. Man sei jedenfalls ziemlich zuversichtlich, dass sich dies auch in der Realität bewahrheiten werde. Der Vorwurf der Intransparenz sei deshalb nicht gegeben, besonders da der Betrieb noch nicht einmal aufgenommen sei.
Alles „Unterstellungen“
„Mich schockiert, dass wir von einem OECD-Mitarbeiter Unterstellungen gemacht bekommen, bevor wir die Anlage überhaupt in Betrieb genommen haben“, sagte Arendt dem Tageblatt gegenüber.
Auch beim Thema Steuerhinterziehung gehen die Meinungen auseinander.
Sollte der Wertgegenstand während seiner Lagerung innerhalb des Freeports den Besitzer wechseln, würde auch eine Besteuerung des erzielten Gewinnes anfallen. Dies ist jedoch dann Sache der Steuererklärung und -behörden der jeweiligen Besitzer.
„Wir haben kein ‚régime d’exemption‘ bei der Mehrwertsteuer, sondern ‚de suspension’“, so Arendt. „Der Besitzer, der die Wertsachen wieder aus dem Freeport herausbringt, wird die TVA begleichen“, erklärte er.
Dennoch dürfte sich ein steuerlicher Vorteil bei der TVA wohl in dem Fall ergeben, wo der Gegenstand während seines Aufenthaltes im Freeport mehrere Male den Besitzer wechseln sollte. Von der TVA ausgeschlossen sind überdies die Dienstleistungen, die innerhalb des Freeports angeboten werden.
Dies ist aber Sinn und Zweck jeder ähnlichen Struktur – deren es rund 60 in Europa gibt, auch wenn sie sich nicht mit Kunstobjekten und Ähnlichem, wie in Luxemburg beschäftigen –, ansonsten bräuchte man nur eine Lagerhalle aufzustellen.
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